01 January 2026, 04:45

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt ungewiss – Rechtsstreit blockiert Start

Eine belebte Straßenszene mit zahlreichen Fahrzeugen, Gebäuden, einem Stand, Bäumen und einem Himmel darüber.

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt ungewiss – Rechtsstreit blockiert Start

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt in der Schwebe

Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg steckt weiterhin in der Ungewissheit fest. Rechtliche Auseinandersetzungen haben die Arbeiten an einem entscheidenden Abschnitt blockiert, sodass die Verantwortlichen keinen Baubeginn festlegen können. Unterdessen wurden die Mittel für das Projekt nach anfänglicher Streichung im Haushalt 2026 wieder bereitgestellt.

Mit dem Bau von Abschnitt 7 der A39, der sich von Ehra bis Wolfsburg erstreckt, sollte eigentlich 2024 begonnen werden. Noch im Februar 2023 hatte die Autobahn GmbH – die für das Projekt zuständige Behörde – Optimismus bezüglich dieses Zeitplans geäußert. Doch eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss verhindert nun jede verbindliche Planung. Das Bundesverwaltungsgericht muss den Streit entscheiden, bevor die Arbeiten aufgenommen werden können – und solche Verfahren ziehen sich oft über Monate oder sogar Jahre hin.

Lokale Unternehmen und Anwohner entlang der überlasteten B4 fordern seit Langem den Ausbau. Sie argumentieren, die neue Autobahn würde den Verkehr entlasten und die regionale Wirtschaft stärken. Umweltschützer lehnen das Projekt jedoch weiterhin entschieden ab und haben rechtliche Schritte eingeleitet, um es zu stoppen. Ihre Klagen haben bereits Verzögerungen erzwungen, insbesondere für den Abschnitt zwischen Wittingen und Ehra.

Die Finanzierung der A39 stand sogar kurz vor dem Aus, als das Projekt im ersten Entwurf des Bundeshaushalts 2026 nicht berücksichtigt wurde. Nach massivem Druck der Befürworter wurden die Mittel schließlich wieder aufgenommen. Der Bundestag wird Ende dieses Monats über den endgültigen Haushalt abstimmen, der die notwendigen Gelder vorsieht. Doch selbst mit gesicherter Finanzierung kann die Autobahn GmbH keinen Fertigstellungstermin nennen, solange der Rechtsstreit nicht geklärt ist.

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Der Ausbau der A39 bleibt damit in der Warteschleife, da rechtliche Hürden jeden Fortschritt bei Abschnitt 7 blockieren. Ohne Gerichtsentscheid kann der Bau nicht beginnen, und ein Zeitplan für die Eröffnung der Autobahn existiert nicht. Die anstehende Haushaltsabstimmung im Bundestag wird die Finanzierung bestätigen – doch die Zukunft des Projekts hängt weiterhin vom Ausgang des laufenden Verfahrens ab.