09 June 2026, 16:17

AfD Gifhorn leitet Parteiausschluss gegen Stefan Marzischewski-Drewes ein

Parteiausschlussverfahren eingeleitet: Wird Marzischewski jetzt aus der AfD ausgeschlossen?

AfD Gifhorn leitet Parteiausschluss gegen Stefan Marzischewski-Drewes ein

Der Kreisverband Gifhorn der Alternative für Deutschland (AfD) hat ein Parteiausschlussverfahren gegen Stefan Marzischewski-Drewes eingeleitet. Der Schritt folgt auf jahrelange Spannungen und Meinungsverschiedenheiten über parteiinterne Entscheidungen. Laut Funktionären war es vor allem die Schaffung einer parallelen Struktur innerhalb der Partei, die den Verband zum Handeln veranlasste.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Konflikte zwischen Marzischewski-Drewes und dem Kreisverband schwelen bereits seit fast zwei Jahren. Die Einrichtung dessen, was der Verband als „parallele Struktur“ bezeichnete, habe nun eine Grenze überschritten und formale Schritte zum Ausschluss notwendig gemacht, heißt es.

Robert Preuß, ein Vertreter des AfD-Kreisverbands Gifhorn, bestätigte, dass Marzischewski-Drewes offiziell über das Verfahren informiert worden sei. Ihm sei zudem Gelegenheit gegeben worden, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Preuß wies die Darstellung des Mitglieds zurück, wonach dieser erst durch Medienberichte von dem Fall erfahren habe, und nannte dies eine „persönliche Interpretation der Ereignisse“.

Nach Prüfung seiner Antwort leitete der Kreisverband die Angelegenheit an das Landesschiedsgericht weiter. Zwar zeigt sich der Verband zuversichtlich, dass der Antrag Erfolg haben werde, doch ein konkreter Zeitrahmen für eine Entscheidung steht noch nicht fest. Statistisch gesehen scheitern rund 60 Prozent solcher Ausschlussverfahren in Deutschland an den strengen rechtlichen Anforderungen.

Der Fall liegt nun beim Landesschiedsgericht, das eine endgültige Entscheidung treffen wird. Bei Erfolg würde der Ausschluss das Ende eines langwierigen inneren Streitfalls markieren. Ausschlaggebend wird sein, ob das Gericht ausreichende Gründe gemäß den Parteistatuten erkennen wird.

Quelle