21 December 2025, 02:30

Anklage wegen Hetze - Blogger freigesprochen

Ein Ausweis für einen Reiseblogger, der ein Foto, Namen und Beruf zeigt.

Anklage wegen Hetze - Blogger freigesprochen

Anklage wegen Volksverhetzung – Bloggerin freigesprochen

Kurzmeldung: Das Oberlandesgericht hat nun ein Urteil des Landgerichts bestätigt, das eine Verurteilung der Frau durch das Amtsgericht Goslar aufgehoben hatte.

Artikel: Eine Bloggerin, der Volksverhetzung vorgeworfen wurde, ist nach einem langjährigen Rechtsstreit freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte ein früheres Urteil, wonach ihre umstrittene Äußerung die rechtliche Schwelle für eine Verurteilung nicht erreichte. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Tweet über Sinti und Roma, der eine Beschwerde der Berliner Behörden auslöste.

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Der Streit begann, als die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin Anzeige gegen die Bloggerin wegen Volksverhetzung erstattete. Das Amtsgericht Goslar verurteilte sie zunächst zu einer Geldstrafe. Das Landgericht Braunschweig hob dieses Urteil jedoch später in der Berufungsverhandlung auf.

Das Landgericht räumte ein, dass der Tweet der Bloggerin – in dem sie behauptete, ein „großer Teil der Sinti und Roma“ schließe sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus – durchaus beleidigend wirke. Dennoch stellte es fest, dass die Äußerung keinen Angriff auf die Menschenwürde darstelle, wie es § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) verlangt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, doch das Oberlandesgericht wies diese zurück und bestätigte den Freispruch. In seiner endgültigen Entscheidung betonte das Oberlandesgericht, dass § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes stehe, der den unantastbaren Kern der Menschenwürde schützt. Da die Aussagen der Bloggerin diesen strengen Maßstab nicht erfüllten, wurde das Verfahren eingestellt. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

Das Urteil unterstreicht, dass beleidigende Äußerungen allein nicht automatisch als Volksverhetzung nach deutschem Recht gelten. Für eine Verurteilung muss die Aussage die Menschenwürde direkt angreifen – eine Hürde, die der Tweet der Bloggerin nicht nahm. Der Fall setzt damit einen Präzedenzfall dafür, wie Gerichte § 130 StGB in Abwägung zur Meinungsfreiheit auslegen.