23 March 2026, 02:17

Apotheke in Hessen kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic

Schwarzes und weißes Foto eines alten Apothekeninneren mit einer Theke, Schränken, einer Leiter und Regalen, die mit verschiedenen Gegenständen gefüllt sind, mit Text oben.

Apotheke in Hessen kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic

Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung von knapp 4.000 Euro durch die Krankenkasse IKK classic. Streitpunkt ist das Fehlen von Chargennummern in den elektronischen Abrechnungsunterlagen für sieben Rezepte. Der Apothekeninhaber betont, dass alle Abläufe korrekt eingehalten wurden.

Ausgelöst wurde der Konflikt, als die IKK classic eine routinemäßige Compliance-Prüfung durchführte. Dabei stellte die Kasse fest, dass bei sieben bearbeiteten Rezepten die Chargennummern in den elektronischen Abrechnungsdaten fehlten. Die IKK classic wirft der Apotheke vor, diese Informationen bei Abholbestellungen nicht übermittelt zu haben, und fordert daher die Rückzahlung.

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Der Apothekeninhaber hat gegen die Forderung offiziell Widerspruch eingelegt. Er versichert, dass die Chargennummern ordnungsgemäß im internen System erfasst wurden. Um die Unstimmigkeit zu klären, arbeitet die Apotheke nun mit ihrem Softwareanbieter zusammen, um zu ermitteln, warum die Daten nicht in der Abrechnung erschienen sind.

Konkrete Details zu den SecurPharm-Vorschriften oder technischen Anforderungen für hochpreisige Medikamente wie Taltz wurden nicht bekannt gegeben. Entscheidend für den Fall ist, ob der elektronische Abrechnungsprozess der Apotheke den Compliance-Standards der Krankenkasse entsprochen hat.

Die Apotheke bestreitet weiterhin die Rückforderung und untersucht die technische Ursache für die fehlenden Daten. Die IKK classic hat ihre Forderung bisher nicht zurückgezogen. Das Ergebnis könnte davon abhängen, ob das Softwareproblem behoben werden kann oder ob weitere Compliance-Prüfungen notwendig sind.

Quelle