21 December 2025, 22:38

Aufgrund des Monatswechsels: Besitzer verliert fast 500 Euro

Eine Apotheke mit einem vor ihr geparkten Fahrzeug und einem Gebäude in der linken Ecke.

Aufgrund des Monatswechsels: Besitzer verliert fast 500 Euro

Wechsel des Monats kostet Apotheker fast 500 Euro

Dringender Reformbedarf bei der E-Rezept-Vergabe – ein Apotheker zahlt die Zeche

  1. November 2025, 02:39 Uhr

Stichworte: Wirtschaft, Finanzen

Eine Preislücke im deutschen E-Rezept-System hat einen Apotheker in einer einzigen Transaktion fast 500 Euro gekostet. Lutz Leupold, Inhaber der Fallstein-Apotheke in Osterwieck, warnt davor, dass die Abgabe von E-Rezepten um den Monatswechsel herum für Apotheken unerwartete finanzielle Verluste bedeuten kann. Das Problem entsteht durch eine Diskrepanz zwischen dem Zeitpunkt der Rezeptabfrage und dem der Medikamentenübergabe.

Ausgelöst wurde der Vorfall, als ein Patient am 30. Oktober ein E-Rezept für Teriflunomid – ein teures Immunsuppressivum – einlöste, das Medikament jedoch erst am 1. November abholte. Laut aktuellem Rahmenvertrag (§22) richtet sich die Erstattung nach dem Apothekenabgabepreis, der am Tag der tatsächlichen Aushändigung gilt – nicht nach dem Preis zum Zeitpunkt der Abfrage aus der Telematikinfrastruktur (TI).

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Am 1. November führte eine Preisanpassung zu einer Kürzung der Erstattung um 311,85 Euro, sodass Leupold statt des erwarteten Betrags nur noch 688,15 Euro erhielt. Anders als bei Papierrezepten können E-Rezepte nicht im Voraus abgeschlossen werden, da die Abrechnung erst mit der Übergabe erfolgt. Leupold musste daher zusätzliche Kosten für Beschaffung, Beratung und Lieferung tragen, was insgesamt zu einem Verlust von rund 500 Euro führte.

Der Rahmenvertrag zur Vergütung von E-Rezepten wird zwischen dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung) und dem Deutschen Apothekerverband ausgehandelt. Leupolds Team prüft zwar mittlerweile bei jedem Monatswechsel mögliche Preisänderungen, doch in diesem Fall traf der Patient kurz vor Ladenschluss ein – zu spät, um die aktualisierten Kosten zu überprüfen. Betroffen sind auch Entlassrezepte, bei denen Verzögerungen bei der Abholung das Rezept ungültig machen können, sodass Patienten ein neues besorgen müssen.

Der Vorfall zeigt das finanzielle Risiko für Apotheken bei der Abgabe von E-Rezepten kurz vor Preisänderungen zum Monatsende. Leupolds Fall verdeutlicht, wie das aktuelle System zu unerwarteten Verlusten führen kann, da sich die Erstattung am Übergabetag – und nicht am Abfragedatum – orientiert. Die Regelungen des Rahmenvertrags setzen Apotheken ungeschützt plötzlichen Preisschwankungen aus, ohne Möglichkeit, die Kosten vorab zu sichern.