18 December 2025, 10:54

Baden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029

Ein Gebäude mit Fenstern, Türen und Text auf seiner Fassade.

Baden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029

Baden-Württemberg verlängert Ausweisung von Gebieten für Umwandlungsschutz und Mietpreisbremse bis Ende 2029

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Vorspann Darüber hinaus gab die Landesregierung grünes Licht für die Verlängerung der Badischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Mit der geplanten Gebietsausweisung wird sichergestellt, dass in diesen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten auch in den kommenden Jahren bis zum 31. Dezember 2029 grundsätzlich genehmigungspflichtig bleibt (sogenannter Umwandlungsschutz).

Veröffentlichungsdatum 25. November 2025, 11:52 Uhr

Schlagwörter Finanzen, Wirtschaft, Immobilien

Artikeltext Die badische Landesregierung hat die Mietpreisbremse in 57 Kommunen bis Ende 2029 verlängert. Die Regelungen sollen bezahlbaren Wohnraum in Regionen mit hoher Nachfrage sichern. Die Entscheidung folgt jüngsten Änderungen im Bundesrecht, die längere Laufzeiten für solche Vorschriften ermöglichen.

Zu den verlängerten Maßnahmen gehört eine Mietobergrenze, die Neuvermietungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Betroffen sind Städte wie Stuttgart, Mannheim, Freiburg und Karlsruhe sowie umliegende Landkreise. Ziel ist es, drastische Mietsteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten zu verhindern.

Die Verlängerung garantiert, dass Mieter in stark nachgefragten Gebieten für weitere fünf Jahre von einer Stabilisierung der Mietpreise profitieren. Vermieter müssen sich weiterhin an die 10-Prozent-Grenze bei Neuverträgen halten, während Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen strengeren Kontrollen unterliegen. Die Regelungen gelten bis Ende 2029.