20 April 2026, 02:18

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Gruppe von Polizeibeamten, die an einem Tisch während einer Schulung sitzen, mit Mobiltelefonen und anderen Gegenständen auf dem Tisch, in einem Raum mit Fenstern links und einer Wand im Hintergrund.

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Die Entscheidung erfolgte nach Berichten von Ausbildern und Kollegen, die schließlich zu ihrem Ausschluss aus dem Ausbildungsprogramm führten. Ein Obergericht hat das Urteil nun endgültig bestätigt.

Die Polizeiakademie Brandenburg beendete die Ausbildung der beiden Anwärter, nachdem Zeugen Aussagen über verfassungsfeindliche Äußerungen gemacht hatten. Nach deutschem Recht reichen bereits begründete Zweifel an der Bindung einer Person an die demokratische Ordnung für eine Entlassung aus. Beide Männer befanden sich in einem Probeverhältnis im öffentlichen Dienst, das eine sofortige Beendigung ermöglicht, falls die Eignung für den Dienst nicht gegeben ist.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung und wies ihre Berufungen gegen ein vorheriges Urteil zurück. Die Treue zur Verfassung ist eine zentrale Voraussetzung für Beamte, die aktiv die freien demokratischen Grundsätze des Grundgesetzes verteidigen müssen. Das Gerichtsurteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

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Der Fall unterstreicht die strengen Maßstäbe, die an Personen in öffentlichen Ämtern angelegt werden. Ausbilder und Kollegen hatten Bedenken geäußert, was zu einer Untersuchung führte, die schließlich in den Entlassungen mündete. Das Urteil betont, dass Beamte ihre Verbundenheit mit der Verfassung sowohl in Worten als auch in Taten unter Beweis stellen müssen.

Die beiden ehemaligen Anwärter werden nicht in das Programm zurückkehren, da das Gericht den Fall abschließend entschieden hat. Der Vorfall dient als Mahnung, dass Verfassungstreue eine unverhandelbare Bedingung für den öffentlichen Dienst in Deutschland bleibt. Ihre Entlassung erfolgte nach etablierten rechtlichen Verfahren, um die Integrität von Positionen im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

Quelle