Brückenbau an der B188 scheitert an Grundstücksstreit um Ferienimmobilie
Francesco HeinrichBrückenbau an der B188 scheitert an Grundstücksstreit um Ferienimmobilie
Ersatzneubau zweier Brücken an der B188 bei Brenneckenbrück verzögert sich durch Grundstücksstreitigkeiten
Die Pläne zum Ersatz zweier Brücken entlang der Bundesstraße 188 in der Nähe von Brenneckenbrück verzögern sich aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen um ein privat genutztes Grundstück. Das als verkehrssicherheitsrelevant eingestufte Projekt erfordert eine vorübergehende nördliche Umgehungsstraße über die Aller und einen Hochwasserschutzkanal. Das benötigte Gelände wird jedoch derzeit von einem Wohn- und Gewerbegebäude genutzt, das für Kurzzeitvermietungen dient.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr leitet das Enteignungsverfahren für das Anwesen Zum Wiesengrund ein. Im Oktober 2021 erging ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss, der die Inanspruchnahme des Privatgrunds für die Umgehungsstraße bestätigte. Der Staat argumentiert, dass das öffentliche Interesse an der Verbesserung der Verkehrssicherheit den Eingriff rechtfertigt und die Einwände des Eigentümers überwiegt.
Das Grundstück wurde 2018 von einem Gutachterausschuss des Landes Sachsen-Anhalt auf etwa 1,2 Millionen Euro geschätzt. Seit Jahren laufen gerichtliche Verfahren zur Entschädigungshöhe. 2020 leitete das Land das Enteignungsverfahren ein, woraufhin die Eigentümer 2021 Klage einreichten. Das Verwaltungsgericht Dessau wies den Fall 2023 ab, doch die Eigentümer legten Berufung beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg ein, wo das Verfahren Anfang 2026 noch immer nicht abgeschlossen ist.
Alleine der Planfeststellungsprozess dauerte zwei Jahre. Dennoch konnte mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen werden, da weitere Abstimmungen und Vorbereitungen ausstehen. Der Baubeginn könnte von der Klärung der Entschädigungsfragen abhängen, die in einem separaten Bewertungs- oder Enteignungsverfahren festgelegt wird.
Das Brückenersatzprojekt bleibt damit vorerst in der Schwebe, solange rechtliche und verwaltungstechnische Hürden bestehen. Die Höhe der Entschädigung für das enteignete Grundstück wird in den laufenden Verfahren geklärt – ein konkreter Zeitplan für den Baubeginn steht noch aus. Der Staat betont zwar die dringende Notwendigkeit der Umgehungsstraße für die öffentliche Sicherheit, doch der Fortschritt hängt maßgeblich von der Beilegung des Streits um Zum Wiesengrund ab.
