Bundesregierung weist monatlich über 100 Asylsuchende an der Grenze ab – trotz interner Rechtszweifel
Francesco HeinrichBundesregierung weist monatlich über 100 Asylsuchende an der Grenze ab – trotz interner Rechtszweifel
Das deutsche Innenministerium treibt eine umstrittene Praxis voran, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen. Seit Mai 2025 weisen Beamte im Durchschnitt monatlich 113 Antragstellende zurück – gestützt auf eine Weisung von Innenminister Alexander Dobrindt. Doch interne Dokumente offenbaren tiefe Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und der Risiken dieses Vorgehens.
Die Richtlinie wurde am 7. Mai 2025 formal verankert, als Dobrindt Grenzkontrolleuren die Befugnis erteilte, Asylbewerber:innen die Einreise zu verweigern. Zweifel an der Rechtmäßigkeit gab es jedoch bereits Monate zuvor. Bereits Ende Januar 2025 warnten ministerielle Einschätzungen, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mindestens neun Monate andauern könnte. Eine umfassende juristische Prüfung Anfang März 2025 bestätigte diese Sorgen und stellte die Vereinbarkeit der Praxis mit EU-Recht ernsthaft infrage.
Innerhalb des Ministeriums wuchs der Widerstand bereits seit über einem Jahr. Bereits 2024 hatten Beamte wiederholt auf die Risiken hingewiesen, Asylanträge an der Grenze abzulehnen. Die Abteilung B 2, eine zentrale Einheit, bezeichnete den Schritt als "erhebliche rechtliche und politische Gefahren" bergend. Ein Beamter ging noch weiter und nannte die Politik "potenziell brandgefährlich" und "rechtlich nicht haltbar nach EU-Recht".
Kritik kommt auch von außerhalb der Regierung. Flüchtlingsräte im Saarland und in Schleswig-Holstein stufen die Abweisungen als rechtswidrig ein, und selbst lokale Politiker:innen aus Dobrindts eigener CDU/CSU-Fraktion äußerten sich gegen die Maßnahme. Dennoch setzt das Ministerium die Weisung weiter um – über 1.300 Seiten interner Akten legen dabei die wackelige rechtliche Grundlage offen.
Damit die Praxis Bestand hat, müsste Deutschland eine "extreme Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" nachweisen. Doch es gibt keine Belege für eine Krise in den Bundesländern oder Kommunen, was die Begründung für die Grenzabweisungen weiter schwächt.
Die Richtlinie bleibt zwar vorerst in Kraft, doch ihre Zukunft ist ungewiss. Rechtliche Herausforderungen könnten die Angelegenheit monatelang blockieren, während der Widerstand innerhalb und außerhalb des Ministeriums lauter wird. Ohne Nachweis einer echten Krise oder soliderer rechtlicher Fundierung könnte das Überleben der Politik weniger von juristischer Stichhaltigkeit als vielmehr von politischem Willen abhängen.






