05 February 2026, 18:45

Bundesverfassungsgericht bestätigt Torfabbau-Verbot in Niedersachsen als rechtmäßig

Ein altes Buch mit einer Zeichnung eines Flusses, eines Hauses, Bäume, Gras und einen wolkenverhangenen Himmel, betitelt "Deutsche Landschaften, Landschaft und Landschaft Deutschlands, 18. Jahrhundert".

Bundesverfassungsgericht bestätigt Torfabbau-Verbot in Niedersachsen als rechtmäßig

Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Torfabbau-Verbot in Niedersachsen ab

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde eines Torfabbau-Unternehmens gegen das industrielle Torfstich-Verbot in Niedersachsen zurückgewiesen. Mit dem Urteil bleibt das Klimaschutzgesetz des Landes in Kraft, das durch den schrittweisen Ausstieg aus dem Torfabbau die CO₂-Emissionen senken soll. Die Entscheidung stellt einen Rückschlag für das klagende Unternehmen Klasmann-Deilmann dar, das hinter dem Rechtsstreit stand.

Das Verbot war im Rahmen des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) eingeführt worden und wird von Umweltminister Christian Meyer (Grüne) unterstützt. Ziel ist eine drastische Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen – laut Prognosen um 2,2 bis 2,3 Millionen Tonnen jährlich, was die ursprünglichen Pläne des Landes (1,5 Millionen Tonnen pro Jahr) übertrifft.

Die Karlsruher Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Klimaschutz Einschränkungen der Berufsfreiheit rechtfertige. Der schrittweise Ausstieg sei verhältnismäßig, hieß es. Zudem könnten auch regionale Maßnahmen wie ein landesweites Verbot spürbare Umweltwirkungen entfalten. Klasmann-Deilmann, das noch bis 2029 eine aktive Abbaugenehmigung für das Gebiet Esterweger Dose besitzt, hatte argumentiert, das Verbot beschneide seine Geschäftstätigkeit unrechtmäßig.

Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass das Unternehmen im Rahmen von Übergangsregelungen zusätzliche Genehmigungen hätte beantragen können, ohne plausibel zu erklären, warum es dies unterlassen habe. Zwar behält das Unternehmen seine bestehende Konzession, doch müssen nun untere Instanzen prüfen, ob es die Übergangsbestimmungen hätte besser nutzen können. Derweil stellt das Land seit dem Inkrafttreten des Verbots keine neuen Abbaugenehmigungen mehr aus.

Mit der Abweisung der Klage bleibt das Torfabbau-Verbot in Niedersachsen bestehen. Das Urteil stärkt die Befugnis des Landes, klimapolitisch begründete Auflagen für Industriezweige durchzusetzen. Spezialisierte Gerichte werden nun klären, ob Klasmann-Deilmann die Übergangsregelungen ausreichend ausgeschöpft hat.