CDU in Hessen leitet Ausschlussverfahren nach AfD-Kooperation ein
Die hessische CDU geht hart gegen Mitglieder vor, die in Biebesheim am Rhein mit der AfD zusammengearbeitet haben. Nach der Einreichung einer gemeinsamen Kandidatenliste für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister durch beide Parteien wurden Ausschlussverfahren eingeleitet. Der Schritt folgt einer umstrittenen Abstimmung, bei der ein AfD-Mitglied in den Gemeindevorstand gewählt wurde.
Eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) zeigt, wie häufig solche Kooperationen vorkommen. Demnach arbeiteten in fast 19 Prozent von 5.000 Kommunalwahlen zwischen 2019 und 2024 andere Parteien direkt mit der AfD zusammen.
Der Streit in Biebesheim begann, als CDU und AfD eine gemeinsame Liste für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister vereinbarten. Zuvor hatte es Differenzen gegeben: Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Harth wollte einen Posten für seine Partei sichern, die acht Sitze im Gemeinderat hält. Die AfD, die über sechs Sitze verfügt, setzte sich schließlich mit ihrem Kandidaten Bernd Kahnert durch, der in den Gemeindevorstand gewählt wurde.
Die gemeinsame Abstimmung widersprach der seit 2018 und 2020 geltenden Unvereinbarkeitserklärung der CDU. Parteivertreter bezeichneten die Zusammenarbeit zwar als "spontan und unabgestimmt", aber dennoch inakzeptabel. Der hessische CDU-Generalsekretär Leopold Born forderte "entschiedene" Maßnahmen gegen die Beteiligten.
Der CDU-Kreisverband Groß-Gerau hat nun offizielle Ausschlussverfahren eingeleitet. Kreisvorsitzender Stefan Sauer bestätigte, die Entscheidung sei endgültig, und weitere Schritte könnten folgen. Die gemeinsame Liste war als Gegenentwurf zu einem Bündnis von SPD, Grünen und Freien Wählern entstanden, die gemeinsam 17 der 31 Gemeinderatssitze halten.
Die WZB-Studie zeigt zudem, dass vor allem fraktionslose Gemeinderäte und kleinere Parteien mit der AfD kooperieren. Dies deckt sich mit den jüngsten Ereignissen in Biebesheim, wo die CDU mit den Ausschlussverfahren die Spannungen um lokale Bündnisse aufgreift.
Die eingeleiteten Verfahren unterstreichen die klare Haltung der CDU gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD auf kommunaler Ebene. Die Entscheidung folgt einer Abstimmung, die der Parteilinie widersprach und ein AfD-Mitglied in die Gemeindeführung brachte. Mit möglichen weiteren Konsequenzen zeigt der Fall die anhaltenden Konflikte um politische Allianzen in deutschen Kommunen.






