Denkmalschutz vs. Solaranlagen: Goslarer UNESCO-Gebäude bleibt ohne Ökostrom
Francesco HeinrichDenkmalschutz vs. Solaranlagen: Goslarer UNESCO-Gebäude bleibt ohne Ökostrom
Ein Verwaltungsgericht in Braunschweig hat Pläne zur Installation von Solarmodulen an einem zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörenden Gebäude in der historischen Altstadt von Goslar gestoppt. In dem Urteil wurde der Denkmalschutz höher gewichtet als die erneuerbaren Energien – mit der Begründung, die Solaranlage würde das Erscheinungsbild des Gebäudes erheblich verändern.
Die Entscheidung hat scharfe Kritik von Befürwortern der erneuerbaren Energien ausgelöst. Diese werfen dem Gericht vor, die Klimaziele Deutschlands zu untergraben und ein bedenkliches Präzedenzfall für ähnliche Fälle zu schaffen.
Das Gericht wies eine Klage ab, mit der die Genehmigung für die Solaranlage erstritten werden sollte, und begründete dies damit, dass die Module einen "besonders schweren Eingriff" in den historischen Charakter des Gebäudes darstellen würden. Die Richter warnten zudem, eine Bewilligung des Antrags könnte zu weiteren Anträgen in der unter Denkmalschutz stehenden Goslarer Altstadt führen. Dies berge die Gefahr, den UNESCO-Weltkulturerbe-Status der gesamten Region zu gefährden, hieß es in der Begründung.
Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE NDS/HB) verurteilte das Urteil als Rückschlag für die deutsche Energiewende. Die Organisation betonte, Klimaschutz sei eine verfassungsmäßige Pflicht und müsse auf allen staatlichen Ebenen Vorrang haben. Gleichzeitig forderte sie Denkmalschutzbehörden auf, sich stärker an den Klimazielen zu orientieren, statt diese zu blockieren.
In einer Stellungnahme verlangte der Verband, dass künftige Urteile die Rückbaubarkeit von Solaranlagen stärker gewichten als ästhetische Bedenken. Zudem verwies er darauf, dass in den vergangenen fünf Jahren an keinem anderen UNESCO-geschützten Gebäude in Goslar die Installation von Solarmodulen abgelehnt worden sei – was die Sorge schüre, dass dieser Fall ein unerwünschtes Präzedenzfall schaffen könnte.
Den Klägern bleibt nun die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Berufung einzulegen.
Mit dem Urteil wird die Montage der Solarmodule am betroffenen Gebäude in Goslar vorerst verhindert – ein klarer Vorrang des Denkmalschutzes vor den erneuerbaren Energien in diesem Fall. Kritiker monieren, die Entscheidung stehe im Widerspruch zu den nationalen Klimazielen und könnte ähnliche Projekte in geschützten Gebieten entmutigen.
Der Fall könnte nun vor ein höheres Gericht gelangen, wo das Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und Energiepolitik erneut auf den Prüfstand kommt.
