Deutschland verstößt gegen EU-Recht: Gehaltstransparenzgesetz bleibt aus
Dora CichoriusDeutschland verstößt gegen EU-Recht: Gehaltstransparenzgesetz bleibt aus
Deutschland verpasst EU-Frist für Gehaltstransparenzgesetz – und verstößt damit gegen EU-Recht
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung von Gesetzen zur Gehaltstransparenz verpasst und verstößt damit seit Montag gegen geltende EU-Vorschriften. Eigentlich hätte das Land bis zum 7. Juni 2026 neue Maßnahmen umsetzen müssen – doch bisher ist nichts geschehen. Aktuelle Daten zeigen, dass Frauen in Deutschland im Schnitt 15,6 Prozent weniger pro Stunde verdienen als Männer – ein höherer Wert als der EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz soll die geschlechtsspezifische Lohnlücke schließen, indem Unternehmen verpflichtet werden, Gehaltsinformationen offenzulegen. Arbeitgeber müssen künftig in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter angeben und dürfen Bewerber nicht mehr nach früheren Einkommen fragen. Zudem erhalten Beschäftigte das Recht, nach den durchschnittlichen Vergütungen für vergleichbare Positionen zu fragen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Laut den neuen Regeln müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern regelmäßig über die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen berichten. Deutschlands erste Berichtspflichten und Auskunftsrechte sollten ursprünglich im Juni 2028 in Kraft treten. Doch durch die verpasste Frist droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.
Deutsche Behörden verhandeln derzeit mit EU-Partnern über mögliche Anpassungen der Reformen. Die Verzögerung lässt Arbeitnehmer und Unternehmen jedoch im Unklaren – niemand weiß, wann die neuen Vorgaben tatsächlich greifen. Die Europäische Kommission hat noch keine konkreten nächsten Schritte bekannt gegeben, rechtliche Maßnahmen bleiben aber möglich. Ohne Umsetzung stehen deutsche Firmen vor Unsicherheiten bei künftigen Meldepflichten. Die Richtlinie sollte eigentlich Lohnungleichheiten verringern – doch ihre Durchsetzung hängt nun vom Zeitplan Deutschlands ab.






