DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts sieht DPolG keinen Handlungsbedarf - existente Instrumente zum Demokratieschutz in der Polizei sind bereits vorhanden
Dora CichoriusDPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts sieht DPolG keinen Handlungsbedarf - existente Instrumente zum Demokratieschutz in der Polizei sind bereits vorhanden
DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts – DPolG sieht keinen Handlungsbedarf – bestehende Instrumente zum Schutz der Demokratie in der Polizei sind bereits wirksam
Hannover – Hannover, 19.11.2025 – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ... ✚ Weiterlesen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Niedersachsen hat erklärt, dass sie keine Notwendigkeit für Änderungen am Disziplinarrecht des Landes sieht. Die Stellungnahme erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Überlegungen der Behörden, die Regelungen für das Verhalten von Polizeibeamten zu überarbeiten. Patrick Seegers, Landesvorsitzender des Verbandes, betonte bei jüngsten Gesprächen sein Vertrauen in das bestehende System.
Die Position der DPolG folgt einer Überprüfung der disziplinarischen Verfahren in Niedersachsen. Beamte verwiesen dabei auf einen aktuellen Fall, in dem ein Polizist mit Verbindungen zur Reichsbürgerbewegung entlassen wurde. Für die Gewerkschaft belege dieses Beispiel, dass die bestehenden Maßnahmen wirksam seien.
Seegers, der im Dezember 2025 auch eine Vorstandssitzung in Hannover leitete, unterstrich, dass die aktuellen Strukturen zum Schutz der Demokratie innerhalb der Polizei solide seien. Die DPolG zeige sich zwar gesprächsbereit, bestehe jedoch darauf, dass es keine Belege für weitere rechtliche Anpassungen gebe. Gleichzeitig warnte der Verband vor umfassenden Reformen, die das Engagement der Beamten für verfassungsmäßige Werte pauschal infrage stellen könnten. Stattdessen forderte die Gewerkschaft eine sachliche Debatte auf Basis von Fakten statt von Vermutungen.
Die Haltung der DPolG bedeutet, dass es vorerst keinen Druck für eine Überarbeitung des Disziplinarrechts in Niedersachsen geben wird. Ihre Einschätzung unterstreicht das Vertrauen in die Fähigkeit des Systems, Fehlverhalten angemessen zu ahnden. Die Bereitschaft zum Dialog lasse jedoch Raum für künftige Diskussionen, sollten neue Bedenken aufkommen.
