24 May 2026, 00:29

Drei Gleisgänger legen Zugverkehr an Müngstener Brücke lahm – hohe Kosten für Rettungseinsatz

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Gleisgänger legen Zugverkehr an Müngstener Brücke lahm – hohe Kosten für Rettungseinsatz

Drei Personen am Sonntag auf Gleisanlagen der Müngstener Brücke gesichtet

Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei beobachtet, wie sie unbefugt die Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke betraten. Ihre Anwesenheit auf den Schienen zwang die Behörden, den Zugverkehr zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr einzustellen. Rettungskräfte, darunter Polizei und Feuerwehr, rückten umgehend aus, um die Lage zu bereinigen.

Augenzeugen hatten die Gruppe – zwei Erwachsene und ein Kind – gegen 12:05 Uhr in Brückennähe entdeckt. Bundespolizei, die Wuppertaler Polizei sowie Feuerwehrteams aus Solingen und Remscheid wurden unverzüglich alarmiert. Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie auf die Brücke geleitet. Die Behörden wiesen jedoch darauf hin, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen zu beachten seien.

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Der Vorfall verursachte erhebliche Kosten. Die Solinger Feuerwehr meldete Ausgaben in Höhe von etwa 656 Euro für Fahrzeuge und Personal. Die Bundespolizei verzeichnete Betriebskosten von 99,60 Euro und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die beiden Erwachsenen ein. Die Wuppertaler Polizeidirektion forderte hingegen Gebühren in Höhe von 118,50 Euro pro Schuldner an; der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase.

Die Stadt Solingen hat bereits einen offiziellen Kostenbescheid auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes erlassen. Remscheid prüft noch, ob die eigenen Auslagen erstattet werden sollen, und hat dafür noch keinen Entscheidungszeitpunkt festgesetzt.

Durch das widerrechtliche Betreten kam es zu einer 41-minütigen Streckensperrung und zum Einsatz mehrerer Rettungskräfte. Die Behörden betonten die Gefahren unbefugten Zutritts zu Bahnanlagen, darunter Verkehrsbehinderungen und kostspielige Rettungseinsätze. Beide betroffenen Städte streben nun die Rückerstattung der angefallenen Kosten an.

Quelle