Einigung auf Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich ab 2028
Sylvio ThiesEinigung auf Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich ab 2028
Bund und Länder haben sich auf einen Plan geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zu senken. Die Reduzierung tritt 2028 in Kraft und verringert die Abgaben um einen Prozentpunkt. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte die Entscheidung, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die Schließung einer Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro im FLAF. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bestätigte, dass die Deckungslücke behoben wurde: Die Länder übernehmen ein Drittel der Kosten, der Rest wird aus dem EU-Aufbaufonds (Resilience and Recovery Facility) finanziert – eine Lösung, für die sich die Bundesländer starkgemacht hatten.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen zu finanzieren. Dieser Vorschlag stieß bei den Ländern auf heftigen Widerstand. Stattdessen sieht die finale Einigung vor, dass sich die finanzielle Beteiligung der Länder auf das Jahr 2028 beschränkt. Weitere Verhandlungen sind im Rahmen des neuen Länderfinanzausgleichs ab 2029 geplant.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass sich sowohl Länder als auch Gemeinden an der Finanzierung des FLAF beteiligen werden.
Die Vereinbarung senkt die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds ab 2028 um einen Prozentpunkt. Die Länder decken einen Teil der Fehlbeträge, der Rest wird durch EU-Mittel abgedeckt. Weitere finanzielle Regelungen werden im Rahmen der nächsten Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich ausgehandelt.






