Fahrradhelm-Pflicht? Jurist fordert strengere Regeln für Radfahrer ohne Kopfschutz
Leila BlochGeringere Entschädigung für unfallverletzte Radfahrer ohne Helm gefordert - Fahrradhelm-Pflicht? Jurist fordert strengere Regeln für Radfahrer ohne Kopfschutz
Ein hochrangiger deutscher Jurist hat strengere Regeln für Schadensersatzforderungen von Radfahrern gefordert, die bei Unfällen ohne Helm verletzt werden. Ansgar Staudinger, Präsident der Verkehrsgerichtstagung, verwies auf einen aktuellen österreichischen Gerichtsfall als Vorbild für Deutschland. Seine Äußerungen kommen zu einer Zeit, in der die meisten Radfahrer in Deutschland weiterhin ohne Kopfschutz unterwegs sind – trotz bekannter Risiken.
Im Mittelpunkt des österreichischen Falls stand ein E-Bike-Fahrer, der bei einem Unfall Verletzungen erlitt. Das Gericht entschied, dass der Radfahrer eine Mitschuld trage, weil er keinen Helm getragen habe. In der Folge wurde die Entschädigung für Schmerzensgeld gekürzt, da die Verletzungen bei angemessenem Schutz weniger schwer ausgefallen wären.
Staudinger hob dieses Urteil als Beispiel hervor, dem Deutschland folgen sollte. Er argumentierte, dass Radfahrer, die bewusst auf einen Helm verzichten, nicht automatisch Anspruch auf volle Entschädigung haben sollten. Deutsche Gerichte haben in einigen Fällen bereits ähnliche Logik angewandt und die Auszahlungen um bis zu 30 Prozent gekürzt – gestützt auf das Prinzip des Mitverschuldens.
Trotzdem bleibt die Helmtragequote in Deutschland gering. Studien bestätigen, dass die meisten Radfahrer zwar die Sicherheitsvorteile kennen, sich aber dennoch dagegen entscheiden, einen Helm zu tragen.
Der Vorschlag würde Deutschland enger an den österreichischen Ansatz bei der Entschädigung von Radfahrern angleichen. Wird er umgesetzt, könnte dies dazu führen, dass unfallverletzte Radfahrer ohne Helm seltener volle Entschädigungszahlungen erhalten. Die Änderung würde bestehende Gerichtsurteile widerspiegeln, in denen das Mitverschulden bereits berücksichtigt wurde.
