25 February 2026, 21:12

Frau muss 900 Euro Strafe zahlen – weil sie Nebeneinkünfte vor der Arbeitsagentur verschwiegen hatte

Ein Blatt Papier mit dem Text "Behalten Sie diese Karte, sie zeigt die Kontonummer, die für die Führung Ihrer Lohnunterlagen für die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung verwendet wird."

Frau muss 900 Euro Strafe zahlen – weil sie Nebeneinkünfte vor der Arbeitsagentur verschwiegen hatte

Ein Gericht in Nienburg hat eine Frau zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil sie Arbeitslosengeld I bezog, während sie einer Nebentätigkeit nachging – und dies verschwiegen hatte. Der Fall flog auf, nachdem automatisierte Prüfungen ergaben, dass sie ihre Einkünfte nicht offengelegt hatte. Die Behörden leiteten daraufhin eine umfassende Untersuchung ein.

Im März 2021 hatte die Frau Arbeitslosengeld I beantragt, die Agentur für Arbeit jedoch nicht über ihre geringfügige Beschäftigung informiert. Dadurch erhielt sie weiterhin Leistungen, auf die sie keinen vollen Anspruch hatte. Im Laufe der Zeit kassierte sie so rund 560 Euro, auf die sie nicht berechtigt war.

Automatisierte Kontrollen der Bundesagentur für Arbeit deckten später die Unstimmigkeit auf: Die Frau bezog ein Gehalt, während sie weiterhin Unterstützung erhielt. Der Fall wurde an das Hauptzollamt Osnabrück weitergeleitet, das eine eingehende Prüfung vornahm. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Betrugs.

Das Amtsgericht Nienburg verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 900 Euro, aufgeteilt in 30 Tagessätze zu je 30 Euro. Zusätzlich muss sie den zu Unrecht erhaltenen Betrag in voller Höhe zurückzahlen. Solche Fälle sind kein Einzelfall: Zwischen 2020 und 2024 deckten Jobcenter und Zollbehörden jährlich rund 100.000 nicht gemeldete Nebentätigkeiten auf.

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Obwohl keine bundesweiten Zahlen speziell zu Betrug mit Arbeitslosengeld I veröffentlicht werden, gehen Schätzungen von etwa 500.000 aufgedeckten Fällen in diesem Zeitraum aus. Die insgesamt zurückgeforderte Summe aus solchen Betrugsfällen überstieg eine Milliarde Euro.

Mit dem Urteil muss die Frau nun nicht nur die 560 Euro zurückerstatten, sondern auch die 900 Euro Strafe zahlen. Der Fall steht exemplarisch für die anhaltenden Bemühungen der Behörden, Leistungsbetrug aufzudecken und zu ahnden. Automatisierte Systeme und behördenübergreifende Abgleiche spielen dabei eine zentrale Rolle, um nicht deklarierte Einkünfte zu identifizieren.