08 June 2026, 22:18

Gericht gibt AfD in Streit mit Linkspartei um Parkinson-Vorwürfe recht

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD in Streit mit Linkspartei um Parkinson-Vorwürfe recht

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei zugunsten der AfD entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe aus einer Pressemitteilung, in der der Linkspartei zufolge AfD-Politiker im Landtag die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten der Linkspartei nachgeahmt haben sollen. Das Oberlandesgericht Rostock urteilte, dass die Äußerungen der Linkspartei rechtswidrig seien, und erließ eine einstweilige Verfügung gegen deren erneute Veröffentlichung.

Der Rechtsstreit nahm seinen Anfang nach einer Landtagssitzung im April 2025. Der Linksparteipolitiker Dirk Bruhn warf AfD-Mitgliedern vor, seine Parkinson-bedingten Bewegungsstörungen imitiert zu haben. Die AfD wies die Vorwürfe zurück; der Abgeordnete Thore Stein bezeichnete sie als „falsche Verleumdungen“.

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Das Gericht prüfte die Beweislage, fand jedoch keine Zeugen, die Bruhns Behauptungen stützen konnten. Die Richter urteilten, dass scharfe politische Kritik zwar hinzunehmen sei, persönliche Beleidigungen jedoch zu weit gingen. Die Linkspartei habe ihre Vorwürfe nicht belegen können und damit die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten verletzt, hieß es in der Begründung.

In einem früheren Teilurteil hatte das Gericht bereits die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ aus der Pressemitteilung untersagt. Nun weitete es das Verbot auf weitere umstrittene Passagen aus. Enrico Schult, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, begrüßte das Urteil als Bestätigung der eigenen Position. Die Linkspartei darf Teile ihrer ursprünglichen Mitteilung künftig nicht mehr verbreiten.

Das Urteil verbietet zwei Linksparteikreisverbänden, die umstrittenen Vorwürfe zu wiederholen. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Grenzen politischer Kritik – selbst in hitzigen Debatten. Die AfD-Abgeordneten haben damit Schutz vor dem erhalten, was sie als grundlose und rufschädigende Anschuldigungen bezeichneten.

Quelle