30 May 2026, 10:17

Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energieversorger EWP

Streit um Mitbestimmung zwischen Edis und kommunalen Versorgern

Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energieversorger EWP

Rechtlicher Streit um Entscheidungsbefugnisse bei Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) nimmt entscheidende Wendung

Das Landgericht Potsdam hat in einem laufenden Rechtsstreit um die Entscheidungsgewalt bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) eine vorläufige Position bezogen, die den Mehrheitsgesellschafter Stadtwerke Potsdam im Konflikt mit dem Minderheitsaktionär Edis stützt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, wie viel Einfluss der Aufsichtsrat auf zentrale Unternehmensentscheidungen haben sollte.

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Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, schwächt die Einschätzung des Gerichts die Klage von Edis gegen die bestehende Unternehmensführung von EWP. Beide Seiten werden in den kommenden Monaten weitere Argumente vorbringen, bevor voraussichtlich frühestens im Oktober eine endgültige Entscheidung fällt. Der vorsitzende Richter deutete an, dass die Erfolgsaussichten der Edis-Klage gering seien. Nach Auffassung des Gerichts sollte die Gesellschafterversammlung das primäre Entscheidungsgremium bleiben, während der Aufsichtsrat eine beratende und kontrollierende Funktion einnimmt. Große unternehmerische Weichenstellungen müssten sich demnach an den Mehrheitsverhältnissen der Gesellschafter und der Risikoverteilung orientieren.

EWP plant derzeit die Aufnahme eines Kredits in Höhe von 375 Millionen Euro, um die Umstellung auf eine nachhaltige Wärmeversorgung zu finanzieren. Langfristig sieht die Unternehmensstrategie Investitionen von rund 1,3 Milliarden Euro vor, um die Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Edis wirft EWP jedoch vor, bei den Plänen zur Wärmewende nicht ausreichend konsultiert worden zu sein.

Edis argumentiert im Gegenzug, die Satzung von EWP räume dem Aufsichtsrat bereits jetzt stärkere Befugnisse ein, um Minderheitsgesellschafter zu schützen. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung steht noch aus, sodass beide Parteien in den nächsten Monaten weitere Stellungnahmen einreichen können.

Die vorläufige Haltung des Gerichts stärkt vorerst die Position der Stadtwerke Potsdam bei der strategischen Ausrichtung von EWP. Ein abschließendes Urteil wird nicht vor Oktober erwartet, sodass die 1,3-Milliarden-Euro-Investitionspläne des Unternehmens in erneuerbare Energien vorläufig in der Schwebe bleiben. Die Entscheidung wird maßgeblich darüber bestimmen, wie viel Einfluss Minderheitsgesellschafter künftig auf finanzielle und operative Weichenstellungen bei EWP nehmen können.

Quelle