Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Dora CichoriusGericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Ein deutsches Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, bestimmte Vorwürfe über seine angebliche Rolle bei der Erstellung KI-generierter gefälschter Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, zu veröffentlichen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht urteilte, dass es keine ausreichenden Beweise für die Behauptung gebe, Ulmen habe die expliziten Deepfake-Videos produziert und verbreitet. Zudem verbot es Der Spiegel, Zitate aus Ulmens privaten E-Mails an seinen Verteidigungskanzlei zu veröffentlichen, da diese zum „höchstpersönlichen Lebensbereich“ gehörten und damit besonders schützenswert seien.
Ulmen hatte Der Spiegel bereits im April wegen der Berichterstattung über die Deepfake-Vorwürfe verklagt. Im Mai hatte das Landgericht Hamburg dem Magazin noch erlaubt, weiter über den Fall zu berichten. Fernandes hingegen beharrt darauf, dass Ulmen nicht nur die KI-generierten Inhalte erstellt, sondern auch gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt habe, um mit anderen Männern sexuelle Gespräche zu führen.
Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt. Trotz der einstweiligen Verfügung bleibt es Der Spiegel weiterhin gestattet, über Fernandes’ Anschuldigungen wegen körperlicher Misshandlung zu berichten.
Ulmens Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung des Spiegel habe zu einer übermäßigen Medienaufmerksamkeit und einer undifferenzierten öffentlichen Debatte geführt. Unterdessen kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ verschärfen zu wollen.
Das Gerichtsurteil schränkt Der Spiegel darin ein, bestimmte Behauptungen über Ulmens Beteiligung am Deepfake-Skandal zu wiederholen. Das Magazin darf jedoch weiterhin über Fernandes’ weitergehende Misshandlungsvorwürfe berichten. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen im Umgang mit digitaler Manipulation und Privatsphäre.






