07 March 2026, 10:20

Großrazzia im Stadion: Zoll prüft 247 Sicherheitskräfte auf Schwarzarbeit und Mindestlohn

Zwei Männer in Uniform und Masken stehen nebeneinander und halten ein Zertifikat, mit einem Podium mit einem Mikrofon dahinter, Fahnen und einer Wand im Hintergrund, und Tischen mit verschiedenen Gegenständen auf beiden Seiten.

Großrazzia im Stadion: Zoll prüft 247 Sicherheitskräfte auf Schwarzarbeit und Mindestlohn

Zollbeamte haben in einer Großrazzia Sicherheitskräfte in einem Stadion an der Hamburger Straße überprüft. Die Aktion fand kurz nach einem Fußballspiel statt und umfasste 76 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Insgesamt wurden 247 Beschäftigte externer Dienstleister kontrolliert, um die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu gewährleisten.

Im Fokus standen Sicherheitsmitarbeiter – ein Bereich, der aufgrund häufiger Verstöße gegen gesetzliche Pflichten als besonders risikoreich gilt. Die Beamten prüften, ob die Angestellten die nach Paragraf 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorgeschriebenen Ausweisdokumente mitführten. Zudem wurde die Einhaltung des Mindestlohns sowie die korrekte Anmeldung ausländischer Arbeitskräfte überprüft.

Die private Sicherheitsbranche steht seit Langem in der Kritik, weil viele Beschäftigte ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht ausreichend kennen. Verstöße gegen das SchwarzArbG können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro, dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sowie Nachzahlungen von Löhnen oder Sozialabgaben geahndet werden. Arbeitgeber, die keine Identitätsnachweise vorlegen können, müssen zudem mit verschärfter Haftung rechnen – etwa einer Mithaftung für falsch gezahlte Leistungen.

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Die Einsatzleitung bewertete die Kontrollen im Nachhinein als erfolgreich. Die erhobenen Daten werden derzeit ausgewertet; weitere Ermittlungen laufen noch.

Die Razzia unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, Arbeitsgesetze in risikoreichen Branchen durchzusetzen. Die Auswertung der Ergebnisse könnte bei Verstößen zu Sanktionen führen. Je nach Ausgang der laufenden Untersuchungen sind weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen.

Quelle