Handbemaltes Kennzeichen führt zu Drogenfund und Führerschein-Drama auf der A2
Francesco HeinrichHandbemaltes Kennzeichen führt zu Drogenfund und Führerschein-Drama auf der A2
Polizei stoppt Renault Clio mit handbemaltem Kennzeichen auf der A2 – Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss
Die Autobahnpolizei in Helmstedt hat auf der A2 einen Renault Clio angehalten, nachdem Beamte ein handbemaltes Kennzeichen entdeckt hatten. Das Fahrzeug war weder zugelassen noch versichert, und das Nummernschild gehörte zu einem anderen Auto. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 22-jährige Fahrer nur über einen vorläufigen französischen Führerschein verfügte – der in Deutschland nicht gültig ist – und zudem Anzeichen von Drogenkonsum aufwies.
Der Vorfall ereignete sich in der Nähe von Helmstedt, als die Polizei das auffällige Kennzeichen bemerkte. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Renault Clio weder über eine gültige Zulassung noch über eine Versicherung verfügte. Das Nummernschild war selbst bemalt und passte nicht zum Fahrzeug.
Der 22-Jährige am Steuer besaß lediglich einen vorläufigen französischen Führerschein, der ihn nicht zum Fahren in Deutschland berechtigt. Die Beamten stellten körperliche Anzeichen von Drogenkonsum fest, ein Schnelltest bestätigte den Verdacht. Dem Mann drohen nun Anklagen wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss.
Der Halter des Wagens, ebenfalls 22 Jahre alt und als Beifahrer anwesend, wird wegen Urkundenfälschung und des Überlassens eines Fahrzeugs an einen nicht berechtigten Fahrer ermittelt.
In Niedersachsen gehört es zum Standardverfahren bei Verdacht auf Drogeneinfluss, die Motorik zu überprüfen, freiwillige Drogentests durchzuführen, Blutproben zu entnehmen sowie Schlüssel oder Führerschein einzuziehen. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, gegen ihn wurden rechtliche Schritte eingeleitet.
Der Renault Clio wurde wegen fehlender Zulassung und Versicherung beschlagnahmt. Sowohl der Fahrer als auch der Halter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen: Der Fahrer wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss belangt, der Halter wegen Urkundenfälschung und der Überlassung seines Fahrzeugs an einen nicht berechtigten Fahrer ermittelt.
