Historisches Urteil: ADHS wird als psychische Erkrankung anerkannt – ein Junge kämpft sich zum Sieg
Francesco HeinrichHistorisches Urteil: ADHS wird als psychische Erkrankung anerkannt – ein Junge kämpft sich zum Sieg
Ein neunjähriger Grundschüler mit ADHS hat einen juristischen Sieg gegen das Jugendamt Hildesheim errungen. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied am Freitag, dass ADHS gemäß dem deutschen Sozialgesetzbuch als psychische Erkrankung anzuerkennen ist. Das Urteil vom 23. Januar 2025 hebt die vorherige Ablehnung des Amtes für schulische Unterstützung des Kindes auf.
Der Fall nahm seinen Anfang, als das Jugendamt die zunächst bewilligte Förderung für den Schüler später wieder entzog. Die Behörde begründete dies damit, dass ADHS nicht die Kriterien einer psychischen Störung erfülle. Die Familie des Kindes zog daraufhin vor Gericht.
Während des Verfahrens zog das Gericht eine Expertin für Kinder- und Jugendpsychiatrie hinzu. Diese bestätigte, dass ADHS international als psychische Erkrankung anerkannt ist. Die Richter betonten jedoch, dass nicht jedes Kind mit ADHS automatisch Anspruch auf schulische Unterstützung habe – jeder Fall müsse individuell geprüft werden.
Mit dem Urteil ist das Jugendamt nun verpflichtet, den Antrag des Schülers auf weitere Förderung neu zu bewerten. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für die künftige Behandlung ähnlicher Fälle.
Das Gericht bestätigte damit, dass ADHS rechtlich als psychische Erkrankung gilt. Das Jugendamt muss den Antrag des Kindes auf schulische Unterstützung nun erneut prüfen. Das Urteil könnte Auswirkungen darauf haben, wie künftig Schüler mit ADHS Zugang zu Fördermaßnahmen erhalten.
