31 January 2026, 16:36

Justizministerin will Lücke im Strafrecht schließen: Heimliche Nacktaufnahmen bleiben oft straffrei

Eine nackte Frau auf einer Decke neben einer Pflanze liegend, mit einer Wand im Hintergrund, auf einem Schwarz-Weiß-Foto.

Justizministerin will Lücke im Strafrecht schließen: Heimliche Nacktaufnahmen bleiben oft straffrei

Eine rechtliche Grauzone in Deutschland führt dazu, dass heimliche Nacktaufnahmen in öffentlichen Saunen oder Umkleideräumen oft straffrei bleiben. Bundesjustizministerin Kathrin Wahlmann hat nun dringende Änderungen im Strafgesetzbuch gefordert, um diese Lücke zu schließen. Die aktuellen Gesetze bieten Opfern keinen ausreichenden Schutz – viele Täter müssen keine Konsequenzen fürchten.

Aufmerksam wurde die Öffentlichkeit auf das Problem durch einen Fall in Leipzig, bei dem ein Mann Frauen in einer Sauna ohne deren Einwilligung filmte. Trotz klarer Beweise mussten die Staatsanwälte das Verfahren einstellen, da nach geltendem Recht keine Straftat vorlag. Öffentliche Saunen gelten nicht als besonders geschützte Räume, und da nackte Personen keine Kleidung tragen, die intime Körperbereiche bedeckt, entfällt eine strafrechtliche Haftung.

Weder die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre noch die Bestimmungen zum Schutz der Intimsphäre greifen in solchen Fällen. Die Behörden haben das Problem erkannt: Zwischen 2022 und 2024 warnten die Polizeibehörden in Berlin und Bayern vor solchen Vorfällen. Doch es gibt keine zentralen Statistiken über ungesühnt gebliebene Fälle, da die Delikte oft nur unter allgemeinen Voyeurismus-Paragrafen erfasst werden – viele bleiben zudem ungemeldet.

Wahlmann betonte die schweren psychologischen Folgen für die Betroffenen und warnte, dass viele Frauen aus Angst öffentliche Räume meiden könnten. Die aktuelle Gesetzeslücke ermöglicht es Tätern nicht nur, straffrei zu handeln, sondern zwingt die Opfer auch, das erlittene Unrecht ohne Gerechtigkeit zu verarbeiten.

Die von der Ministerin vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zielen darauf ab, den Schutz persönlicher Rechte zu stärken und sicherzustellen, dass Täter zur Verantwortung gezogen werden. Ohne Reform bleiben heimliche Aufnahmen in Saunen und Umkleiden weiterhin strafrechtlich nicht ahndbar. Der Bundesrat steht nun unter Druck, das Problem anzugehen und die Gesetzeslücke zu schließen.

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