Lörrach führt schärfere Sperrgebietverordnung für Prostitution ein
Francesco HeinrichLörrach führt schärfere Sperrgebietverordnung für Prostitution ein
Neue Sperrgebietverordnung in Lörrach ab 28. April 2026
Der Stadtrat von Lörrach führt am 28. April 2026 eine überarbeitete Sperrgebietverordnung ein. Die aktualisierten Regelungen sollen rechtliche Grenzen präzisieren und gleichzeitig sensible Bereiche der Stadt schützen. Die Maßnahmen wurden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg entwickelt.
Die Verordnung verbietet die Straßenprostitution in ganz Lörrach. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten eingeschränkt. Nur in zwei Industriegebieten dürfen solche Einrichtungen künftig betrieben werden.
Dienstleistungen im Incall-Bereich, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleiben größtenteils erlaubt. Hier könnten jedoch einzelne Auflagen gelten. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen nicht direkt unter die neuen Bestimmungen.
Laut Behörden liegen derzeit keine Anträge für neue Bordelle in der Stadt vor. Die aktuelle Situation werde als stabil beschrieben. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird.
Die überarbeitete Regelung setzt klare rechtliche Rahmenbedingungen für prostituitionsbezogene Aktivitäten in Lörrach. Bordelle werden auf zwei bestimmte Industriegebiete beschränkt, während der Straßenstrich vollständig untersagt wird. Die Stadt erwartet, dass das neue Regelwerk Ordnung wahrt, ohne den bestehenden Betrieb zu stören.






