Lünecom täuscht Kunden mit verstecktem Handyvertrag als Beratungsprotokoll
Leila BlochLünecom täuscht Kunden mit verstecktem Handyvertrag als Beratungsprotokoll
Lünecom Glasfaser: Vertrag als Beratungsprotokoll getarnt (Update)
Vorsicht vor den Tricks von Glasfaser-Vertretern: Verbraucherschützer berichten über einen Fall bei Lünecom, bei dem ein Kunde statt eines Beratungsprotokolls einen Handyvertrag unterschrieb
- November 2025, 12:15 Uhr
Ein Verbraucher in Niedersachsen soll von der Lünecom Kommunikationslösungen GmbH mit Sitz in Lüneburg durch ein verstecktes Vertragswerk getäuscht worden sein. Das Unternehmen wird vorgeworfen, eine verbindliche Handyvertragsvereinbarung als einfaches Beratungsprotokoll ausgegeben zu haben. Die Verbraucherzentrale hat sich nun eingeschaltet, um die rechtliche Lage zu klären und betroffenen Kunden zu beraten.
Der Vorfall begann, als ein Vertreter von Lünecom den Haushalt des Verbrauchers aufsuchte. Statt klare Vertragsdetails zu nennen, wurde dem Kunden angeblich ein Dokument mit der Bezeichnung „Beratungsprotokoll“ vorgelegt. Der Verbraucher unterschrieb es – ohne zu ahnen, dass es sich dabei um einen rechtlich bindenden Handyvertrag handelte.
Der Fall zeigt die Gefahren unklarer Verkaufsstrategien bei Haustürgeschäften auf. Kunden, die sich getäuscht fühlen, können den Vertrag noch innerhalb der Widerrufsfrist anfechten. Die Verbraucherzentrale beobachtet die Entwicklung weiter und fordert strengere Regelungen, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.
