Mainz verlagert Beherbergungssteuer auf Gäste – Unternehmen atmen auf
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungsabgabe überarbeitet. Die Änderungen verlagern die Zahlungspflicht von den Unternehmen auf die Gäste. Eine Übergangsregelung soll zudem einigen Betrieben die Umstellung erleichtern.
Die überarbeitete Satzung stellt klar, dass künftig die Gäste – und nicht mehr Hotels oder andere Betriebe – die Beherbergungssteuer entrichten müssen. Dies bedeutet eine grundlegende Änderung bei der Erhebung der Abgabe.
Hinzu kommt eine Übergangsbestimmung, die Unternehmen mit langfristigen Verträgen entlasten soll. Vereinbarungen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, unterliegen bis zum 31. März 2027 noch nicht den neuen Zahlungsregeln. Betroffene Betriebe erhalten so zusätzliche Zeit, um sich anzupassen.
Der aktualisierte Entwurf wird nun am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht er zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat.
Falls die neue Satzung verabschiedet wird, ändert sich die Handhabung der Beherbergungssteuer in Mainz grundlegend. Unternehmen mit älteren Verträgen haben fast ein Jahr Zeit, um sich auf die vollständige Umsetzung der Regeln vorzubereiten. Die Entscheidung des Stadtrats wird die weiteren Schritte bestimmen.






