Neue E-Auto-Förderung: Bis zu 5.000 Euro für Geringverdiener und Familien
Leila BlochNeue E-Auto-Förderung: Bis zu 5.000 Euro für Geringverdiener und Familien
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, um den Kauf von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen zu unterstützen. Haushalte mit geringeren Einkommen erhalten nun finanzielle Hilfe beim Erwerb von Modellen wie dem Mitsubishi Eclipse Cross oder dem Outlander. Ziel der Initiative ist es, umweltfreundlichere Mobilität für anspruchsberechtigte Käufer erschwinglicher zu machen.
Die Förderung gilt für Neuwagen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2028 zugelassen werden. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro können die Unterstützung beantragen, wobei Geringverdiener höhere Zuschüsse erhalten. So gibt es beispielsweise für den rein elektrischen Mitsubishi Eclipse Cross – mit null CO₂-Emissionen und einem Energieverbrauch von 16,7–17,1 kWh/100 km – eine Prämie von 5.000 Euro, falls das Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro liegt.
Auch der Mitsubishi Outlander als Plug-in-Hybrid wird gefördert: Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 45.000 Euro können 3.500 Euro erhalten, während die Förderung für Einkommen bis 80.000 Euro bei 1.500 Euro liegt. Die Basisprämie für Plug-in-Hybride beginnt bei 1.500 Euro, kann aber je nach Berechtigung auf bis zu 4.500 Euro steigen.
Familien mit Kindern profitieren von angepassten Einkommensgrenzen und höheren Zuschüssen. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro (maximal 10.000 Euro), und die Förderung steigt um 500 Euro pro Kind (begrenzt auf 1.000 Euro). Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass das Fahrzeug mindestens 36 Monate im Besitz bleibt und der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Zulassung gestellt wird.
Die Förderung variiert je nach Einkommen und Fahrzeugtyp. Berechtigte Käufer des Eclipse Cross oder Outlander können nun Zuschüsse zwischen 1.500 und 5.000 Euro erhalten. Die Anträge müssen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens eingereicht werden, und das Auto muss drei Jahre lang im Besitz des Eigentümers bleiben.






