Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Online-Shops einen Stornierungsbutton
Francesco HeinrichNeue EU-Regel: Ab Juni brauchen Online-Shops einen Stornierungsbutton
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung die Stornierung von Online-Verträgen. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Pflicht gilt zunächst für alle Online-Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, da die Richtlinie bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten eingeführt wurde. Jedes Land muss sie zunächst in nationales Recht überführen, bevor der Button dort verbindlich wird.
Der Button selbst muss leicht auffindbar sein und in seiner Einfachheit dem ursprünglichen Vertragsabschluss entsprechen. Er ändert nichts an dem bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht, das weiterhin 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Erhalt der Ware beträgt. Bei einer digitalen Stornierung müssen Verbraucherinnen und Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist deutlich verlängern. Verbraucher hätten dann bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Ziel der Neuerung ist es, die Kündigung von Online-Verträgen unkompliziert und transparent zu gestalten. Unternehmen in Deutschland müssen die Regelung bis zum 19. Juni umsetzen, während andere EU-Länder folgen, sobald sie die Richtlinie übernehmen. Das Fehlen des Buttons könnte für Verbraucher zu längeren Widerrufsfristen führen.






