06 February 2026, 00:41

Neue EU-Regeln 2026: So ändern sich die Vorschriften für die Umwandlung von Grünland

Eine weite, offene Graslandschaft unter einem klaren Himmel.

Neue EU-Regeln 2026: So ändern sich die Vorschriften für die Umwandlung von Grünland

Ab 2026 treten neue EU-Vorschriften zur Umwandlung von Grünland in Kraft, die Teil der aktualisierten landwirtschaftlichen Standards sind. Die Änderungen regeln, wie Landwirte dauerhaftes Grünland in Ackerland umwandeln dürfen – mit unterschiedlichen Auflagen je nach dem Zeitpunkt, zu dem das Grünland angelegt wurde. Diese Anpassungen sind Bestandteil der überarbeiteten Leitlinien für "Gute landwirtschaftliche und ökologische Praxis" (GLÖP) im Rahmen des Einheitlichen Antrag 2026.

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Für vor 2015 entstandenes Grünland bleibt die bisherige Regelung bestehen: Landwirte müssen vor einer Umwandlung in Ackerland eine Genehmigung einholen und als Ausgleich eine gleich große Fläche an Ersatzgrünland in derselben Region schaffen.

Grünland, das zwischen 2015 und 2021 angelegt wurde, unterliegt weniger strengen Vorgaben. Hier entfallen die Genehmigungspflicht und die Verpflichtung zum Flächenausgleich – allerdings müssen Landwirte die Behörden über die Umwandlung informieren. Das Gleiche gilt für alle dauerhaften Grünlandflächen, die ab 2021 umgewandelt werden.

Die neuen Regeln ab 2026 führen zudem eine Einschränkung bei Ersatzgrünland ein: Falls umgepflügtes Dauergrünland ausgeglichen werden muss, darf die Ersatzfläche nicht von Betrieben stammen, die nach ökologischen Richtlinien wirtschaften, von teilökologischen Betrieben oder von Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Hektar Fläche.

Die aktualisierten GLÖP-Standards vereinfachen zwar einige Umwandlungsverfahren, halten aber gleichzeitig ökologische Schutzmaßnahmen aufrecht. Landwirte müssen künftig die neuen Melde- und Ausgleichsregeln beachten, wenn sie Grünland verändern. Die Änderungen treten mit dem Einheitlichen Antrag 2026 in Kraft.