Neue Steuerregel: 75 Prozent Abschreibung für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Sylvio ThiesNeue Steuerregel: 75 Prozent Abschreibung für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Ab Juli 2025 können Unternehmen für elektrische Dienstwagen höhere Abschreibungen geltend machen. Die Neuregelung gilt vor allem für Käufe, doch auch einige Leasingfahrzeuge könnten unter bestimmten Bedingungen begünstigt sein. Allein im ersten Jahr ließen sich bis zu 75 Prozent der Fahrzeugkosten absetzen.
Die Sonderabschreibung nach § 7 EStG tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Sie ermöglicht es Unternehmen, 75 Prozent des Kaufpreises eines Elektrofahrzeugs im ersten Jahr steuerlich abzusetzen. Die restlichen 25 Prozent werden über die folgenden fünf Jahre mit Sätzen von 10, 5, 5, 3 und schließlich 2 Prozent abgeschrieben.
Grundsätzlich gilt die Regelung nur für direkte Käufe, nicht für Leasingverträge. Allerdings könnten Unternehmen mit Vollamortisations-Leasingverträgen dennoch profitieren. Bei dieser Variante decken die monatlichen Raten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierungskosten ab. Nach Ablauf der Leasingdauer geht das Fahrzeug in das Eigentum des Leasingnehmers über.
Öffentliche Daten geben keine Auskunft darüber, wie viele deutsche Unternehmen im Jahr 2023 oder 2024 Elektrofahrzeuge über solche Vollamortisationsmodelle geleast haben. Zwar zeigen allgemeine Zahlen ein starkes Wachstum bei E-Auto-Leasing – Leasingverträge machten 2023 rund 26,6 Prozent der Investitionen in Ausrüstungsgüter aus –, doch wie viele dieser Verträge steuerlich motiviert waren, bleibt unklar.
Ziel der Regelung ist es, Unternehmen durch erhebliche Steuervorteile zum Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu bewegen. Firmen, die nach Juli 2025 förderfähige Fahrzeuge kaufen, können sofort davon profitieren, während Leasingnehmer ihre Vertragsbedingungen prüfen müssen. Wie stark die Neuregelung die Verbreitung von E-Autos langfristig fördert, hängt davon ab, in welchem Umfang Unternehmen das Angebot nutzen.






