Neues Energiedienstleistungsgesetz: Deutschland setzt auf radikale Effizienzziele bis 2045
Francesco HeinrichNeues Energiedienstleistungsgesetz: Deutschland setzt auf radikale Effizienzziele bis 2045
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energiedienstleistungsgesetzes vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig nationale Maßnahmen mit der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Einklang zu bringen. Als zentrale Beweggründe nennen Beamte den Klimaschutz sowie die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten.
Der Entwurf behält die bestehenden Obergrenzen für den Primär- und Endenergieverbrauch bei. Vorgesehen sind Senkungen des Endenergieverbrauchs um knapp 27 Prozent bis 2030, 39 Prozent bis 2040 und 45 Prozent bis 2045 – jeweils im Vergleich zu 2008. Für Branchen wie Rechenzentren gelten nun Sonderregelungen, während Kommunen eine Ausnahme für den lokalen Verkehr erhalten.
Die bisherige Pflicht, Kunden jährlich über ihren Energieverbrauch zu informieren, entfällt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt, die Ziele könnten das reale Bruttoinlandsprodukt um fast 9 Prozent schrumpfen lassen. Unterdessen hat der Weltklimarat (IPCC) seine extremsten Prognosen zu künftigen CO₂-Emissionen zurückgezogen.
Klimaktivisten greifen zunehmend zu gewalttätigen Methoden und sprengen unter anderem Kühltürme von Kohle- und Atomkraftwerken. Die Bundesregierung setzt zudem auf Energiesteuern und Emissionshandel, um CO₂ zu bepreisen – die genauen Kosten pro zusätzlicher Tonne bleiben jedoch unklar.
Der Gesetzentwurf soll die Energieeffizienzvorgaben vereinfachen und gleichzeitig ehrgeizige Reduktionsziele erreichen. Er führt branchenspezifische Regelungen ein und reduziert administrative Belastungen. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen werden sich im Laufe der Umsetzung deutlicher zeigen.
