Neues Standortschutzgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der Stromkosten-Hilfe
Leila BlochNeues Standortschutzgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der Stromkosten-Hilfe
Das Standortschutzgesetz 2025 ist als vorübergehende Unterstützungsmaßnahme für die Jahre 2025 und 2026 in Kraft getreten. Es soll energieintensiven Unternehmen helfen, die steigenden Stromkosten durch ein Förderprogramm abzufedern. Die Europäische Kommission hat bereits die Förderrichtlinien für das Programm genehmigt.
Voraussetzungen für die Förderung: Unternehmen müssen pro Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen. Zudem sind ein Energieaudit oder die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtend, um förderberechtigt zu sein.
Die Förderung deckt bis zu 75 Prozent der indirekten CO₂-Kosten eines Unternehmens ab. Allerdings ist der maximale Zuschuss pro Kalenderjahr auf 75 Millionen Euro begrenzt. Geförderte Betriebe müssen mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Maßnahmen zur Energieeffizienz und Dekarbonisierung investieren.
Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der Antragsmodalitäten, sind auf der Website der Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) abrufbar.
Das Programm bietet finanzielle Entlastung für berechtigte Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026. Es kombiniert Kostenerstattungen mit Auflagen für langfristige Energieverbesserungen – so wird die Unterstützung an konkrete Schritte in Richtung Nachhaltigkeit geknüpft.
