Niedersachsen modernisiert Polizeirecht mit Fußfesseln und Körperkameras
Leila BlochNiedersachsen modernisiert Polizeirecht mit Fußfesseln und Körperkameras
Niedersachsen plant, sein Polizeirecht zu modernisieren, nachdem das Landeskabinett Änderungen am Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NPOG) genehmigt hat. Der Gesetzentwurf sieht neue Maßnahmen vor, darunter elektronische Überwachung bei häuslicher Gewalt sowie einen erweiterten Einsatz von Körperkameras. Polizeigewerkschaften begrüßen die Reformen, fordern aber weitere Verbesserungen bei der Ausstattung und Unterstützung der Beamten.
Die geplanten Novellen des NPOG zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu stärken und die polizeilichen Arbeitsmittel zu modernisieren. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der elektronischen Fußfessel für Personen in Fällen von häuslicher Gewalt. Die Behörden wollen so den Schutz von Frauen verbessern und das Risiko von Femiziden durch engmaschigere Überwachung von Hochrisiko-Tätern verringern.
Auch Körperkameras sollen künftig flächendeckend und dauerhaft zum Einsatz kommen – mit automatischer Aktivierung, sobald Beamte ihre Ausrüstung ziehen. Dies entspricht einem bundesweiten Trend, bei dem nicht-tödliche Einsatzmittel wie Elektroschockpistolen (Taser) zunehmend Verbreitung finden. So stieg die Zahl der Taser-Einsätze in Deutschland zwischen 2021 und 2023 von 500 auf 1.171 Fälle. Spitzenreiter war 2023 Nordrhein-Westfalen mit 1.348 Einsätzen, während Bayern mittlerweile alle Streifenbeamten mit den Geräten ausstattet. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg testen die Tasern derzeit in ausgewählten Regionen im Rahmen von Pilotprojekten.
Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (DPolG) unterstützt die NPOG-Reformen, fordert jedoch zusätzliche Schritte. Dazu gehören bundesweit einheitliche Systeme für die automatisierte Datenauswertung, bessere finanzielle Entschädigungen für Beamte sowie klarere Regelungen zum Einsatz von Körperkameras. Die Gewerkschaft setzt sich zudem für eine breitere Verfügbarkeit von Tasern ein und argumentiert, dass sowohl Streifen- als auch Spezialeinheiten Zugang zu den Geräten erhalten sollten. Ziel ist eine einheitliche Umsetzung der neuen Vorschriften, um sowohl die Effektivität der Polizei als auch die Sicherheit der Beamten zu erhöhen.
Die NPOG-Änderungen gehen nun in die nächste Runde des Genehmigungsverfahrens. Bei einer Verabschiedung würden sie strengere Überwachungsmaßnahmen für Gewalttäter in häuslicher Gemeinschaft sowie einen Ausbau der Körperkameras in ganz Niedersachsen mit sich bringen. Unterdessen drängen Polizeigewerkschaften weiter auf bundesweite Standards bei digitalen Analysewerkzeugen und bessere Ressourcen für die Beamten vor Ort.
