Niedersachsen organisiert 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundesinfrastruktur-Sondervermögen neu
Francesco HeinrichNiedersachsen organisiert 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundesinfrastruktur-Sondervermögen neu
Landeregierung regelt Zuständigkeiten für die Umsetzung von Mitteln aus dem Bundesinfrastruktursondervermögen
Vorspann Das Finanzministerium erarbeitet die notwendigen landesweiten Regelungen zur Umsetzung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG). In Zusammenarbeit mit anderen Ressorts stellt es sicher, dass die Mittel zweckgemäß eingesetzt werden, und erfüllt die Berichtspflichten gegenüber dem Bund. Dazu gehört die jährliche Vorlage einer Übersicht über die sachgerechte Verwendung der Bundesmittel für abgeschlossene Investitionsvorhaben. Zudem erhält der Bund einen jährlichen Bericht zu geplanten, laufenden und abgeschlossenen Investitionsprojekten. Nach dem Prinzip der Ressortverantwortung obliegt die konkrete Umsetzung einzelner Investitionsvorhaben den jeweiligen Fachressorts.
Niedersachsen bereitet Verwaltung von Bundesinfrastrukturmitteln nach neuem Infrastrukturfinanzierungsgesetz vor
Niedersachsen stellt sich auf die Verwaltung von Bundesinfrastrukturmitteln im Rahmen des neuen Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) ein. Das Finanzministerium des Landes übernimmt die Steuerung des Prozesses und sorgt für einen ordnungsgemäßen Einsatz der bereitgestellten Gelder. Die Kommunen im Land erhalten einen festen Anteil der Fördermittel in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro.
Das Finanzministerium ist für die Umsetzung des LuKIFG in Niedersachsen zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Durchsetzung einheitlicher landesweiter Vorschriften sowie die Überprüfung, ob die Mittel wie vorgesehen verwendet werden. Bis Ende 2025 muss das Ministerium zudem dem Bund die zuständige Behörde benennen, die für die Ausführung des Gesetzes verantwortlich ist.
Jährlich wird das Land über geplante, laufende und abgeschlossene Investitionsprojekte berichten. Diese Berichte enthalten detaillierte Angaben zur Verteilung der Bundesmittel und darüber, ob die Ausgaben den bundesweiten Vorgaben entsprechen. Das Innenministerium für Sport und Digitalisierung entscheidet, wie die Mittel auf die Kommunen verteilt werden.
Die konkrete Umsetzung der Projekte liegt in den Händen der jeweiligen Fachressorts, die nach dem Prinzip der Ressortautonomie eigenständig agieren. Dies stellt sicher, dass jede Branche ihre Investitionen eigenverantwortlich steuert, dabei jedoch die landesweiten Richtlinien einhält.
Die niedersächsischen Kommunen erhalten die Hälfte des Landesanteils aus dem Sondervermögen – insgesamt etwa 4,7 Milliarden Euro. Das Finanzministerium überwacht die Mittelverwendung und reicht jährliche Zusammenfassungen an den Bund weiter. Das System soll Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung der Infrastrukturmittel gewährleisten.
