12 December 2025, 04:38

Niedersachsen positioniert sich zu KI und Datenschutz in der Verwaltung

Eine Luftaufnahme einer Stadt mit Gebäuden, Türmen, Kraftfahrzeugen, Werbetafeln, Schildern, Straßen, Bäumen, Straßenlaternen, Menschen, Absperrgittern und Informationsschildern unter einem klaren Himmel.

Niedersachsen positioniert sich zu KI und Datenschutz in der Verwaltung

Landeskabinett legt Stellungnahme zum 30. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vor

Vorschau Im Juni übermittelte die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen ihren Jahresbericht 2024 an den Landtag. Der Bericht fasst Prüfungstätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung und im nicht-öffentlichen Bereich während des Berichtszeitraums zusammen. Ein zentraler Schwerpunkt liegt erneut auf datenschutzrechtlichen Aspekten des Einsatzes künstlicher Intelligenz in der Verwaltung.

Veröffentlichungsdatum 2. Dezember 2025, 12:49 Uhr

Schlagwörter politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeine-nachrichten

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Artikeltext Die niedersächsische Landesregierung hat offiziell zum 30. Tätigkeitsbericht ihrer Datenschutzbeauftragten (LfD) Stellung genommen. Die Erklärung des Kabinetts folgt auf die Vorlage des Berichts im Landtag im Juni 2024. Die Regierung würdigte die Rolle der LfD bei der Gestaltung von Gesetzgebung und regulatorischer Arbeit in der Region.

Der Bericht der LfD für 2024 umfasste Prüfungen und Aufsichtstätigkeiten sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in privaten Unternehmen. Besonders hervorgehoben wurden dabei datenschutzrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz in behördlichen Abläufen. Diese Themen bildeten einen zentralen Punkt der kabinettsinternen Bewertung.

In ihrer Antwort anerkennt die Landesregierung die Beiträge der LfD zu rechtlichen und regulatorischen Prozessen. Zudem bestätigt sie laufende Diskussionen über künstliche Intelligenz, den Einsatz von Drohnen und die Datensicherheit im öffentlichen Sektor. Die Haltung des Kabinetts unterstreicht die Bereitschaft, auch künftig eng mit der Datenschutzbeauftragten an der weiteren Aufsichtszusammenarbeit mitzuwirken.