16 December 2025, 13:13

Niedersachsen reformiert Härtefallregelungen – strengere Vorgaben gegen Antragsstau

Ein Anschlagbrett mit ein paar Notizen daran.

Niedersachsen reformiert Härtefallregelungen – strengere Vorgaben gegen Antragsstau

Kabinett legt Entwurf für die sechste Änderung der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung (NHärteKVO) zur Verbändebeteiligung vor

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Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:

  1. November 2025, 13:01 Uhr

Niedersachsen will mit einer Reform der Härtefallregelungen den wachsenden Stau bei den Anträgen abbauen. Der von der Landesregierung gebilligte Änderungsentwurf zielt auf Effizienzsteigerungen in einem System, das unter einer stark gestiegenen Nachfrage leidet. Aktuell warten über 1.900 Fälle auf Bearbeitung – die Zahlen sind in den letzten Monaten deutlich angestiegen.

Die Härtefallkommission ermöglicht ausländischen Staatsbürgern aus humanitären oder persönlichen Gründen einen legalen Aufenthalt in Deutschland. Seit ihrer Einführung im Jahr 2006 wurde die Verordnung bereits fünfmal überarbeitet. Nun sollen weitere Reformen die Entscheidungsprozesse beschleunigen und Verzögerungen verringern.

Der neue Entwurf sieht vor, dass Antragsteller, die nicht bei der Klärung ihrer Identität mitwirken, künftig ausgeschlossen werden. Zudem wird der Katalog der Ablehnungsgründe erweitert und die formellen Anforderungen verschärft. Unvollständige Anträge werden nicht mehr bearbeitet, während die bisherige Vorprüfungsinstanz abgeschafft wird, um Bürokratie abzubauen.

Innenministerin Daniela Behrens betonte die Dringlichkeit der Reform angesichts des starken Anstiegs der Antragszahlen. 2024 gingen 1.296 Anträge ein, bis September 2025 kamen bereits 1.681 hinzu. Die Änderungen sollen eine strukturelle Überlastung verhindern und die Wartezeiten auf Entscheidungen verkürzen.

Die Reform wird die Bearbeitung von Härtefällen in Niedersachsen neu regeln. Strengere Vorgaben und beschleunigte Verfahren sollen den Rückstau abbauen und künftige Anträge effizienter bewältigen. Die jährlichen Berichte der Kommission – vergleichbar mit denen des österreichischen Innenministeriums – werden künftig den gestrafften Prozess widerspiegeln.