Niedersachsen revolutioniert Schulgesetz: Mehr Mitsprache für Kinder und flexibles Lernen
Sylvio ThiesMehr Selbstbestimmung: Was das neue Schulgesetz bietet - Niedersachsen revolutioniert Schulgesetz: Mehr Mitsprache für Kinder und flexibles Lernen
Niedersachsen plant grundlegende Reform des Schulgesetzes mit Fokus auf Schülerbeteiligung und flexibles Lernen
Bildungsministerin Julia Willie Hamburg hat weitreichende Änderungen vorgeschlagen, die unter anderem jahrgangsübergreifende Klassen in Grundschulen sowie mehr Wahlmöglichkeiten für ältere Schülerinnen und Schüler vorsehen. Der Gesetzentwurf hat nun das Kabinett passiert und steht bis zum 1. Dezember zur öffentlichen Stellungnahme offen.
Zu den zentralen Neuerungen gehört die Möglichkeit für Grundschulen, alle vier Jahrgangsstufen in einer sogenannten „Familienklasse“ zusammenzufassen. Dieses Modell soll individuelle Förderung stärken und gleichzeitig den Zusammenhalt unter den Kindern fördern. Eine weitere wichtige Änderung sieht rechtliche Regelungen für Distanzunterricht bei Extremwetter oder anderen Ausnahmesituationen vor – Präsenzunterricht bleibt jedoch die Regel.
An den Gymnasien der Oberstufe entfallen feste Schwerpunktsetzungen, sodass Schülerinnen und Schüler ihre Laufbahn flexibler gestalten können. Gleichzeitig erhalten weiterführende Schulen mehr Spielraum bei der Jahrgangsorganisation und lösen sich von starren Strukturen. Der Entwurf stärkt zudem die Rechte von Kindern mit Lernschwierigkeiten wie Legasthenie oder Dyskalkulie: Sie erhalten gezielte Unterstützung, und ihre Noten werden besonders geschützt. Ab dem Schuljahr 2026/27 bieten Grundschulen „Werte und Normen“ als Alternative zum Religionsunterricht an.
Um die Mitbestimmung zu fördern, schreibt die Reform Klassensprecher, Schülervertretungen und regelmäßige Klassenräte verbindlich vor – und zwar an allen Schulformen, einschließlich Grundschulen und Förderschulen. Das neue Schulgesetz könnte bereits am 1. August 2026 in Kraft treten.
Die geplanten Änderungen erweitern die Lernmöglichkeiten und Schülerrechte in Niedersachsens Schulen. Bis zum 1. Dezember können Bürgerinnen und Bürger Stellung zum Entwurf nehmen; Fachanhörungen sind derzeit nicht vorgesehen. Bei Verabschiedung werden die Reformen ab 2026 Klassenstrukturen und Schülerbeteiligung nachhaltig verändern.
