Niedersachsen stellt Bußgeldverfahren ab 2026 auf digitale Akten um
Dora CichoriusNiedersachsen stellt Bußgeldverfahren ab 2026 auf digitale Akten um
Landeskabinett legt Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung für elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren bei Verwaltungsbehörden zur öffentlichen Beteiligung vor
Teaser: Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Bußgeldstellen in Niedersachsen ihre Akten elektronisch führen. Die Landesregierung ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen hierfür per Verordnung zu regeln. Mit dem nun vorgelegten Entwurf kommt sie dieser Pflicht nach.
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2025, 11:26 Uhr
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Banken-und-Versicherungen
Artikeltext: Niedersachsen führt sein Bußgeldsystem in das digitale Zeitalter über. Das Landeskabinett hat einen neuen Verordnungsentwurf verabschiedet, der die Behörden verpflichtet, Akten künftig elektronisch zu bearbeiten. Die Umstellung soll Anfang 2026 beginnen, sieht jedoch für das erste Jahr noch eine Übergangsregelung vor, in der auch papierbasierte Akten geführt werden dürfen.
Der Entwurf zur Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren (Nds. eAktBußVO) wurde vom Niedersächsischen Kabinett freigegeben. Nun folgt das formelle Anhörungsverfahren, in dem Verbände und Beteiligte die Vorschläge prüfen können.
Die neuen Regelungen treten ab 2027 vollständig in Kraft und beenden damit die Nutzung von Papierakten. Die Behörden müssen dabei festgelegte technische und organisatorische Standards einhalten, um eine einheitliche Praxis zu gewährleisten. Die Übergangsphase soll sicherstellen, dass es während der Einführung keine Urlaub gibt.
