11 February 2026, 18:44

Niedersachsens Friseure kämpfen gegen Rückforderung von Millionen an Corona-Hilfen

Ein Blatt mit Bildern von Köpfen und dem Text "Wie möchtest du deine Haare geschnitten haben?"

Friseure wehren sich gegen Corona-Rückforderungsforderungen - Niedersachsens Friseure kämpfen gegen Rückforderung von Millionen an Corona-Hilfen

Tausende Friseurbetriebe in Niedersachsen sehen sich mit Forderungen zur Rückzahlung von Corona-Nothilfen konfrontiert, die sie im Jahr 2020 erhalten haben. Die Landesinnung des Friseurhandwerks hat eine Petition gestartet, um diese Rückforderungsansprüche zu stoppen – mit dem Argument, viele Salonbesitzer seien davon ausgegangen, dass es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse handele. Der Streit landet nun am 18. Februar zur Prüfung im Petitionsausschuss des Landtages.

2020 hatte Niedersachsen rund 140.000 Anträge auf Soforthilfe bewilligt, insgesamt flossen etwa 908 Millionen Euro. Friseure gehörten zu den Begünstigten und erhielten zwischen 9.000 und 15.000 Euro, um die pandemiebedingten Schließungen zu überbrücken. Die Innung schätzt, dass über 7.500 Salons im Land das Angebot nutzten – bei einer vollständigen Rückforderung stünde eine Summe von bis zu 67,5 Millionen Euro im Raum.

Die NBank, die das Programm verwaltete, betont, die Rückzahlungsregeln seien in den Richtlinien klar kommuniziert worden. Viele Saloninhaber geben jedoch an, sie hätten das Geld als verlässlichen Zuschuss und nicht als Darlehen verstanden. Die Innung warnt, die plötzlichen Rückforderungsforderungen belasteten die Betriebe massiv; einige hätten die Mittel bereits unter Protest zurückgezahlt.

Während es in anderen Bundesländern kein direkt vergleichbares Programm gab, setzten Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ähnliche Soforthilfe-Modelle um. Dort führten Rückforderungsstreitigkeiten zu Gerichtsurteilen, die Ansprüche oft abwiesen – etwa wenn Liquiditätsengpässe nicht nachgewiesen werden konnten oder Betriebe zu größeren Konzernstrukturen gehörten. In Niedersachsen können Betroffene Ratenzahlungen oder Stundungen beantragen, doch die Innung fordert einen vollständigen Erlass.

Die von der Innung unterstützte Petition verlangt, alle Rückforderungsansprüche fallen zu lassen und bereits geleistete Rückzahlungen zu erstatten. Der Petitionsausschuss wird sich im Februar damit befassen. Für die Salonbesitzer geht es um eine Entscheidung, die ihre finanzielle Belastung deutlich verringern könnte.

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Das Ergebnis der Prüfung am 18. Februar wird darüber entscheiden, ob Tausende Friseure Millionen an Hilfsgeldern zurückzahlen müssen. Sollte der Ausschuss die Petition ablehnen, bleibt Betroffenen nur die Möglichkeit, individuelle Zahlungsmodalitäten mit der NBank zu verhandeln. Der Streit zeigt einmal mehr, wie nachhaltig die Pandemie-Hilfen kleine Unternehmen finanziell belasten – lange nach dem Ende der akuten Krise.