23 December 2025, 18:50

Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung ein

Eine Frau mit Brille hält ein Baby, steht neben einem Jungen in einem grünen Kleid, mit Tischen, einer Violablatt, einer Schale mit Würfeln und Ballons, während ein Mann rechts steht und Bäume im Hintergrund zu sehen sind.

Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung ein

Drei Oberlandesgerichte in Niedersachsen haben aktualisierte Richtlinien für die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt veröffentlicht. Die neuen Regelungen, bekannt als die Niedersächsischen Leitlinien, gelten ab 2026 und sollen eine einheitliche Praxis in den Familiengerichten des Landes gewährleisten. Zwar bieten die Leitlinien einen Rahmen, doch bleibt es den Richtern überlassen, jeden Einzelfall individuell zu prüfen.

Die Gerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg haben bei der Harmonisierung der Richtlinien zusammengearbeitet. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe überarbeitete den Text und passte die Beträge an die aktuellen Standards an. Trotz der Aktualisierungen bleiben die geschützten Einkommensgrenzen für Unterhaltspflichtige unverändert.

Nach den neuen Vorgaben steigt der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder um bis zu 3,50 Euro pro Kind. Zudem muss ein erwerbstätiger Elternteil, der den Mindestunterhalt zahlt, nun mindestens 1.450 Euro monatlich für den eigenen Lebensunterhalt behalten dürfen. Die Bundesregierung bestätigte diese Werte im Dezember 2025, wobei die Leitlinien selbst keine rechtliche Bindung entfalten. Die vollständigen Details sind auf den offiziellen Websites der Gerichte einsehbar. Familien und Juristen können sich nun an diesen standardisierten Werten orientieren, wenn es um Unterhaltsfragen geht.

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Die Niedersächsischen Leitlinien schaffen klarere Maßstäbe für die Unterhaltsberechnung in Niedersachsen. Die Gerichte werden sie als Referenz nutzen, doch bleiben die endgültigen Entscheidungen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig. Die Anpassungen spiegeln die gestiegenen Lebenshaltungskosten wider, ohne die zentralen Einkommensschutzregelungen anzutasten.