22 December 2025, 01:51

Psychiatrie-Patienten-Gesetz in Niedersachsen: Gefährlich durch Verwaltungsvorschrift

Autos auf einer Straße mit vier Menschen in der Nähe, Gebäude mit Fenstern im Hintergrund, Bäume und Warnkegel.

Psychiatrie-Patienten-Gesetz in Niedersachsen: Gefährlich durch Verwaltungsvorschrift

Niedersächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz: Gefährlichkeit per Verordnung festgelegt

Teaser: Die Polizei in Niedersachsen soll künftig Daten über mutmaßlich gefährliche Personen erhalten, die zwangsweise in eine Klinik eingewiesen wurden. Was als gefährlich gilt, definiert das Land. Experten sehen dies kritisch.

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20. November 2025, 14:06 Uhr

Niedersachsen arbeitet an einem neuen Psychisch-Kranken-Gesetz (NPsychKG), das den Austausch von Patientendaten zwischen Polizei und Krankenhäusern erleichtern soll. Der Entwurf folgt auf einen Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof im Mai 2025. Kritiker warnen, die Änderungen könnten ein Meldewesen für psychisch Kranke ohne ausreichende Kontrolle einführen.

Das überarbeitete Gesetz würde zudem die Voraussetzungen für Zwangseinweisungen ausweiten – selbst bei einem „fortbestehenden Risiko“ für Dritte.

Bisher sind Zwangsmaßnahmen in Deutschland streng durch die Landespsychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) geregelt. Jedes Bundesland legt eigene Regeln fest, um solche Eingriffe nur unter engen rechtlichen Auflagen zu ermöglichen. Niedersachsens neuer Entwurf zielt jedoch darauf ab, diese Kriterien zu lockern.

Nach dem geplanten NPsychKG würde die Polizei automatisch informiert, wenn ein Patient bei der Entlassung Anzeichen von potenzieller Gefährlichkeit zeigt. Der Datenaustausch würde sich auch auf sozialpsychiatrische Dienste und Kliniken erstrecken, sobald jemand wegen einer Gefährdung untergebracht wird. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat Bedenken geäußert: Entscheidende Kriterien für die Einschätzung von Gefährlichkeit würden per Verordnung und nicht durch parlamentarische Debatten festgelegt.

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen lehnt die Ausweitung der Gefährlichkeitsdefinition ab und betont, dass psychisch Kranke nicht per se ein höheres Gewaltrisiko darstellen. Gefordert werden evidenzbasierte Diskussionen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatriekoordination Niedersachsen (LSPK) hat in einer Stellungnahme auf Datenschutzrisiken für Betroffene hingewiesen.

Niedersachsen ist nicht das einzige Bundesland, das in diese Richtung geht. Auch Hessen diskutiert eine ähnliche Rechtsänderung mit stärkerer Polizeieinbindung in psychiatrische Fälle. Jährlich erhalten Millionen Menschen in Deutschland psychotherapeutische Behandlungen – 2023 wurden 4,3 Millionen Psychotherapie-Sitzungen genehmigt, 2024 waren über 850.000 Personen in psychiatrischen Einrichtungen hospitalisiert.

Der neue Gesetzentwurf würde der Polizei eine größere Rolle in psychiatrischen Interventionen einräumen. Kliniken müssten Patienten melden, die als Risiko eingestuft werden, während der Datenaustausch zwischen Behörden zunimmt. Die Änderungen könnten die Praxis von Zwangseinweisungen in Niedersachsen grundlegend verändern – mit möglichen Folgen für den Patientenschutz und die rechtliche Kontrolle.