Streit um Paragraf 188: Droht Deutschland ein Zweiklassensystem der Justiz?
Leila BlochStreit um Paragraf 188: Droht Deutschland ein Zweiklassensystem der Justiz?
Ein aktueller Rechtsfall hat die Bedenken gegenüber Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) in den Fokus gerückt. Das Gesetz, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt, führte zu einem Strafbefehl gegen eine Person wegen Jahre zurückliegender Tweets. Kritiker monieren, das Verfahren sei ungerecht und setze vor allem juristische Laien unter Druck.
Der Fall nahm seinen Anfang, als die betroffene Person den CDU-Politiker Philipp Amthor 2020 in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Zunächst blieb dies ohne Folgen. Ein Jahr später nannte sie die AfD-Politikerin Anna Leisten eine „Nazi“ – woraufhin die Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 188 ermittelte.
Die Person erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – und das für den älteren Tweet. Nach deutschem Recht können solche Bescheide ohne richterliche Prüfung erlassen werden und werden rechtskräftig, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten werden. Die Verjährungsfrist für solche Straftaten beträgt fünf Jahre, deutlich länger als bei gewöhnlichen Beleidigungen.
Obwohl die Angeklagte schließlich freigesprochen wurde, warnte sie, das System benachteilige normale Bürger. Die Strafen nach Paragraf 188 fallen härter aus als bei anderen Beleidigungen, was sie als „Zweiklassensystem der Justiz“ bezeichnet.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Fairness des Paragrafen 188 auf. Verurteilungen können ohne richterliche Kontrolle erfolgen, und die verlängerte Verjährungsfrist setzt Betroffene noch Jahre nach der Tat einem Risiko aus. Die Angeklagte fordert nun die Abschaffung oder eine grundlegende Reform des Gesetzes.






