03 March 2026, 01:14

Stuttgarts Klimafonds startet 2025 mit neuen Förderregeln durch

Ein Plakat, das energiesparende Heimverbesserungen mit Bildern eines Hauses, einer Couch, einer Lampe, eines Schranks, einer Blume und anderer Gegenstände ankündigt, bietet Steuererleichterungen von bis zu 1.200 USD pro Jahr für qualifizierte Verbesserungen.

Stuttgarts Klimafonds startet 2025 mit neuen Förderregeln durch

Stuttgarts Klimafonds nimmt ab 1. Januar 2025 wieder Anträge entgegen

Nach der vollständigen Ausschöpfung der Mittel bis Ende 2024 stockt die Stadt Stuttgart den Klimafonds auf und passt die Förderrichtlinien an. Bürgerinnen, Bürger sowie Organisationen können sich bis zum 30. Juni 2025 unter den neuen Bedingungen erneut um Unterstützung bewerben.

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Der Klimafonds wurde 2021 ins Leben gerufen, um klimafreundliche Projekte in der Stadt zu fördern. Seither wurden über 1.500 Anträge bewilligt, wobei rund 1,5 Millionen Euro investiert wurden. Davon profitierten Hunderten Haushalten bei energetischen Sanierungen und der Installation erneuerbarer Energien.

Fünf Förderbereiche stehen zur Auswahl: - Solarenergie - Energetische Sanierung - Bildung & Klimaschutzmaßnahmen - Energiesparende Haushaltsgeräte - Wasser und Begrünung

Allerdings gibt es Änderungen bei der Solarförderung: Großflächige Photovoltaikanlagen (PV) werden künftig nur noch für gemeinnützige Vereine bezuschusst, während Privatpersonen weiterhin Unterstützung für Balkon-PV-Module beantragen können. Die Kürzung der Solarförderung begründet die Stadt mit verbesserten Marktbedingungen und vereinfachten bürokratischen Abläufen bei PV-Installationen.

Die Stadtverwaltung informiert Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen per Telegram und Notify-Meldungen. Zudem steht mit Verwalti ein digitaler Assistent für grundlegende Fragen und Weiterleitungen zur Verfügung. Bis Ende Juni 2025 wird der Klimafonds einer strategischen Überprüfung unterzogen; aktualisierte Fördermodule und Bedingungen sind für die zweite Jahreshälfte geplant.

Rückmeldungen zum Fonds können an YourOpinion@ourwebsite gesendet werden.

Der Klimafonds nimmt vom 1. Januar bis 30. Juni 2025 Anträge nach den überarbeiteten Richtlinien entgegen. Gemeinnützige Vereine können weiterhin Großanlagen fördern lassen, Privatpersonen erhalten Unterstützung für kleinere PV-Lösungen. Nach einer Evaluierungsphase sollen im Laufe des Jahres neue Förderoptionen eingeführt werden.