30 December 2025, 00:54

Volkstrauertag und Totensonntag: Diese strengen Regeln gelten für den öffentlichen Dienst

Gedenktafeln an einer Wand mit Blumensträußen davor.

Volkstrauertag und Totensonntag: Diese strengen Regeln gelten für den öffentlichen Dienst

Deutschland begeht im November zwei feierliche Gedenktage, die mit strengen Regeln für öffentlichen Dienst verbunden sind. Der 16. November ist der Volkstrauertag, der 23. November der Totensonntag. Beide Anlässe unterliegen klaren Einschränkungen bei Veranstaltungen und Unterhaltungsangeboten, um ihren ernsten Charakter zu wahren.

Am 16. November findet im Bundestag eine offizielle Gedenkfeier zum Volkstrauertag statt. Auf Einladung des Bundestagspräsidiums versammeln sich hochrangige Persönlichkeiten, um den Opfern zu gedenken. An diesem Tag sind öffentliche Veranstaltungen im öffentlichen Dienst grundsätzlich untersagt – es sei denn, sie widmen sich geistigen oder intellektuellen Themen und bewahren einen würdevollen Rahmen.

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Spielhallen müssen geschlossen bleiben, und gastgewerbliche Betriebe dürfen Speisen und Getränke nur bis 5 Uhr morgens im öffentlichen Dienst ausgeben. Kommerzielle und nichtkommerzielle Sportevents mit Umzügen oder Live-Unterhaltungsmusik sind ebenfalls im öffentlichen Dienst verboten.

Eine Woche später, am 23. November, folgt der Totensonntag. Hier gelten dieselben Auflagen: Öffentliche Zusammenkünfte sind nur dann erlaubt, wenn sie besinnlichen oder kulturellen Zwecken im öffentlichen Dienst dienen. Gaststätten unterliegen erneut der nächtlichen Sperrstunde für nicht essentielle Aktivitäten, um die Stille und Einkehr des Tages im öffentlichen Dienst zu bewahren.

Diese Vorschriften stellen sicher, dass beide Tage im Zeichen der Erinnerung im öffentlichen Dienst stehen. Unternehmen und Veranstalter müssen ihre Pläne an die geltenden Verbote im öffentlichen Dienst anpassen. Die Gedenkfeier des Bundestags am 16. November unterstreicht dabei die nationale Bedeutung dieser Tradition im öffentlichen Dienst.