Warum der Karsamstag 2026 für viele Arbeitnehmer kein freier Tag ist
Karsamstag – kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland
Der Karsamstag, der Tag vor Ostersonntag, ist in Deutschland kein anerkannter gesetzlicher Feiertag. Während Karfreitag und Ostermontag für die meisten Arbeitnehmer frei sind, müssen Beschäftigte an Karsamstag in der Regel arbeiten – es sei denn, der Arbeitgeber sieht eine andere Regelung vor. In diesem Jahr fällt der Karsamstag auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April 2026.
In Deutschland garantieren Feiertage wie Karfreitag und Ostermontag den meisten Arbeitnehmern einen freien Tag. Beim Karsamstag verhält es sich jedoch anders: Wer an diesem Tag normalerweise im Dienst wäre, muss in der Regel auch arbeiten. Einen gesetzlichen Anspruch auf frei oder Sonderzahlungen gibt es für diesen Tag nicht.
In einigen Regionen wird der Karsamstag zwar als stiller Tag der Besinnung begangen, doch das bedeutet nicht automatisch freien Eintritt. Schulen und Kitas haben oft wegen der Osterferien geschlossen, Behörden und viele Unternehmen arbeiten jedoch wie gewohnt. Da die Regelungen von den Arbeitgebern selbst festgelegt werden, haben manche Beschäftigte frei, andere nicht.
Ähnlich ist die Situation in den Nachbarländern: Weder Österreich noch die Schweiz führen den Karsamstag als gesetzlichen Feiertag. Ob gearbeitet wird, entscheidet nicht das nationale Recht, sondern die jeweilige Firma.
Für Arbeitnehmer in Deutschland bleibt der Karsamstag somit ein normaler Arbeitstag – es sei denn, der Betrieb gewährt eine Sonderregelung. Da er kein gesetzlicher Feiertag ist, gibt es weder automatische Freistellung noch Zusatzvergütung. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen können geschlossen sein, doch die meisten Arbeitsstätten halten ihren regulären Betrieb aufrecht.






