Warum manche Städte Gastronomen mit Terrassengebühren bis zu 1.163 Euro belasten
Francesco HeinrichWarum manche Städte Gastronomen mit Terrassengebühren bis zu 1.163 Euro belasten
Trotz Forderungen nach einer Abschaffung verlangen viele deutsche Kommunen von Restaurants weiterhin hohe Gebühren für Außenbestuhlungen. Eine neue Analyse zeigt jedoch, dass der Verzicht auf diese Abgaben die Haushalte der Städte kaum belasten würde. Während einige Gemeinden die Gebühren bereits komplett gestrichen haben, erheben andere weiterhin beträchtliche Beträge.
Für eine 25 Quadratmeter große Terrasse, die von Mai bis September genutzt wird, beträgt die durchschnittliche Gebühr 328 Euro. Diese Zahl basiert auf einem typischen Innenstadt-Restaurant in der Hauptsaison. Die Kosten variieren jedoch je nach Kommune stark.
Wernigerode verzeichnet nach einer Anpassung seiner Sondernutzungssatzung im Jahr 2023 die höchsten Gebühren: Hier zahlen Gastronomen für dieselbe Fläche 1.163 Euro. Auch Lutherstadt Wittenberg und Halle (Saale) liegen mit 750 bzw. 700 Euro über dem Durchschnitt. Schönebeck und Zeitz hingegen verlangen mit nur 52 bzw. 56 Euro die niedrigsten Sätze.
Jede fünfte befragte Kommune hat die Terrassengebühren bereits vollständig abgeschafft. Der Bund der Steuerzahler drängt nun weitere Städte, diesem Beispiel zu folgen. Die Argumentation: Der Wegfall dieser Abgaben würde die meisten kommunalen Haushalte um weniger als 0,05 Prozent belasten.
Ziel der Initiative zur Abschaffung der Gebühren ist es, die finanzielle Belastung für Gastronomiebetriebe zu verringern. Da einige Städte die Abgaben bereits gestrichen haben, könnten andere ihre Politik überdenken. Noch immer müssen Unternehmen in manchen Regionen jedoch Saisongebühren von über 1.000 Euro zahlen.






