400-Euro-Rückforderung trifft Apotheke nach Rezepturfehler mit Palexia hart
Dora Cichorius400-Euro-Rückforderung trifft Apotheke nach Rezepturfehler mit Palexia hart
Ein Apothekeninhaber in Deutschland steht vor einem finanziellen Rückschlag, nachdem ein Rezepturfehler zu einer unerwarteten Rückforderung führte. Der Fall begann, als ein Patient ein Rezept über 50 Tabletten Palexia (250 mg) erhielt – mit angekreuztem Aut-idem-Feld. Dies löste zusätzliche Kosten und einen Streit mit der Krankenkasse aus.
Die Kasse weigerte sich, die Mehrkosten zu übernehmen, sodass der Apotheker eine Rückforderungsforderung in Höhe von fast 400 Euro anfechten musste. Trotz Widerspruchs blieb die Entscheidung bestehen, was die finanzielle Belastung der Apotheke weiter verschärfte.
Ausgangspunkt war die Verordnung von Palexia durch einen Arzt, bei der das Aut-idem-Feld markiert war. Dieses Feld verlangt, dass exakt das verschriebene Markenpräparat abgegeben wird – selbst wenn günstigere Generika verfügbar sind. Aufgrund einer kürzlichen Senkung des Festbetrags für Palexia stieg der Eigenanteil des Patienten auf fast 380 Euro.
Normalerweise können Apotheken die Differenz bei gesunkenen Erstattungssätzen mit den Kassen abrechnen. Doch das Aut-idem-Kreuz blockierte diese Option, sodass der behandelnde Arzt es später streichen musste, bevor die Mehrkosten korrekt abgerechnet werden konnten.
Die Krankenkasse lehnte den Erstattungsantrag der Apotheke jedoch ab und forderte fast 400 Euro zurück. Der Apotheker legte Widerspruch ein, doch dieser wurde abgewiesen. Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Rückforderungsstreitigkeiten – darunter auch Fälle gefälschter Rezepte –, die dem Betrieb bereits finanzielle Verluste beschert haben.
Die Apotheke versorgt rund 7.000 Einwohner und bearbeitet täglich ein hohes Rezeptaufkommen. Während die Festbeträge für Palexia in den Vorjahren stabil bei etwa 70–80 Prozent des Apothekenverkaufspreises lagen, haben aktuelle Anpassungen das Risiko solcher finanziellen Konflikte erhöht. Die Regelungen nach § 16 Abs. 1 AMVV und § 7 SGB V, die die Arzneimittelpreise steuern, führten 2023 zwar nicht zu größeren Rabattänderungen, doch Verschiebungen in den Herstellerverträgen haben die Spielräume nun weiter verengt.
Der Apothekeninhaber muss die 400-Euro-Rückforderung nun selbst tragen, was die ohnehin angespannte finanzielle Lage zusätzlich belastet. Der Patient hatte zunächst fast 380 Euro für das Medikament gezahlt, bevor die Abrechnungsprobleme geklärt wurden. Angesichts häufiger werdender Rückforderungen bleibt die Apotheke gefordert, solche Streitfälle zu bewältigen – und gleichzeitig ihre Versorgung der Gemeinde aufrechtzuerhalten.






