AfD scheitert mit Wahlbeschwerde gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße
Leila BlochAfD scheitert mit Wahlbeschwerde gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße
Der Kreistag Spree-Neiße hat eine Wahlbeschwerde der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) zurückgewiesen. Die Partei hatte gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats geklagt und dabei Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren geltend gemacht. Die zuständigen Stellen wiesen die Einwände jedoch ab – das ursprüngliche Ergebnis bleibt damit vorerst bestehen.
Streitpunkt ist die Wahl vom 22. März, bei der der CDU-Kandidat Martin Heusler mit 51,5 Prozent der Stimmen siegte. Seine Kontrahentin, die AfD-Politikerin Christine Beyer, erreichte 48,5 Prozent. Die AfD-Fraktion vor Ort stellte das Ergebnis infrage und verwies auf eine deutliche Diskrepanz zwischen Brief- und Präsenzwählern: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefstimmen, während Beyer an den Wahlurnen mit 54,1 Prozent führte.
Zudem wies die Partei darauf hin, dass viele Wähler, die Briefwahlunterlagen angefordert hatten, diese letztlich nicht zurückschickten. Der Kreiswahlleiter bezeichnete die Vorwürfe jedoch als haltlos und betonte, dass für eine erfolgreiche Anfechtung konkrete Beweise für Rechtsverstöße vorliegen müssten – die die AfD nicht vorlegen konnte.
Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder stimmte gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit das Wahlergebnis. Der Partei bleibt jedoch die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Berufung einzulegen.
Mit der Ablehnung durch den Kreistag bleibt Heuslers Sieg vorerst rechtskräftig. Der Rechtsweg für die AfD ist damit noch nicht erschöpft, da der Fall vor Gericht landen könnte. Bis auf Weiteres wird die Kreisverwaltung vom gewählten CDU-Kandidaten geführt.






